21-Tage-Regelung / Fallzusammenführung

  • Guten Tag zusammen,

    da ich mich mit dem Betreff-Thema überhaupt nicht auskenne, heute aber gerüchteweise gehört habe, dass es laut dem unlängst verabschiedeten Gesetz auch für das Entgeltsystem in der Psychiatrie zur Anwendung kommen soll, möchte ich mich gerne darüber informieren.

    Meine erste Frage wäre also, ob es denn mehr ist als ein Gerücht?

    Die 2.: ich habe gegoogelt, finde aber nichts wirklich Erläuterndes, was mir hilft, das Thema zu verstehen. Kann mir da jemand helfen? Vielleicht mit einem netten Link?

    Vielen Dank für eventuelle Antworten.

    Mit freundlichem Gruß


    Jorge

  • Guten Morgen Jorge,

    das Thema wurde bereits ausführlich im Thread zum PsychEntgG ab Beitrag Nr. 66 behandelt. Auch die Forum-eigene Suchfunktion liefert Treffer zum Thema.

    Sollten Sie nach der Lektüre weitere konkrete Fragen zum Thema haben, bin ich Ihnen selbstverständlich gern weiter behilflich.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo Jorge,

    da ich den von ck-pku erwähnten Thread mittlerweile etwas unübersichtlich finde hier eine konkret Antwort auf die Frage zur Fallzusammenführung.

    Beschrieben wird diese in der "Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Einführunge eines pauschalierten Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen...", datiert vom 16.03.2012. Ergo handelt es sich um mehr als ein Gerücht!

    Wesentliche Punkte sind:
    1) Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme durch dasselbe Krankenhaus innerhalb von 21 Kalendertagen
    2) Fallzusammenführungen bei mehreren Wiederaufnahmen bis maximal 120 Kalendertage nach dem Tag der ersten Aufnahme, danach wird es zu einem neuen Behandlungsfall
    3) Nach einem Jahreswechsel kommt es immer ab dem 16.1. zu einem neuen Behandlungsfall falls Entlassung im Vorjahr und Wiederaufnahme im neuen Jahr.

    Die bei längeren Verweildauern deutlich niedriger angesetzten relativen Tageskosten werden sich durch die Fallzusammenführung insbesondere im Suchtbereich wohl deutlich bemerkbar machen...

    Gruß

    Anyway

    Und hier gibt´s den gewünschten Link: http://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2012_03…ystem_19631.pdf

  • Schönen guten Tag allerseits,

    zur Ergänzung stelle ich hier zur Verfügung, was ich im Zusammenhang mit den Psychiatrieentgelten (PEPP) und der Fallzusammenführung bisher heraushören konnte und etwas aufgearbeitet habe:

    (Hinweis: Es handet sich um meine Interpretation dessen, was ich auf Veranstaltungen gehört und verstanden habe. Abgesehen von der bereits beschlossenen Fallzusammenführungsregel wird die Zeit zeigen, in wie weit ich damit richtig liege.)

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Liebe AntworterInnen,

    vielen Dank für die Infos und die Links. Genau das habe ich mir gewünscht.

    Folgende Fragen habe ich dann doch noch:


    • ich habe die Regelung bei unterschiedlichen HDs nicht verstanden. Oder habe ich es doch richtig verstanden, dass es nämlich noch keine Regelung gibt?
    • PEPP-Entgeltkatalog: Der wird ja von der InEK "nur" als Auszug angeboten. Gibt es den auch in länger und sind die Bewertungsrelationen auch Beispiele oder schon so festgelegt?
    • Bei der erwähnten PA16A gibt es nur eine VWD, nämlich >0. Ein Delir dauert vielleicht 3-4 Tage. Wie müsste dann mit der Diagnose weiter verfahren werden? Eine tagesgenaue Abgrenzung von Diagnosen ist bei uns (noch) nicht möglich.
    • Der Begriff "Betreuungsintensität" fällt ja doch recht oft. Halten Sie es für möglich, dass hier eine Alternative zur "Behandlungskategorie" aufgetan wird?


    Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.

    Freundliche Grüße

    Jorge

    ck-pku: Natürlich suche ich erst in Foren, vor allem, wenn sie so umfangreich sind, wie dieses. Aber ob meiner Dum Unwissenheit habe ich die falschen Begriffe eingegeben. Sorry :)

  • Schönen guten Tag Jorge,

    der Auszug aus dem Katalog ist nur ein Beispiel und hat inhaltlich und in Bezug auf die Bewertungsrelation nichts mit dem endgültigen Katalog zu tun sondern stellt nur die mögliche Systematik dar. Wenn Sie mehr dazu wissen möchten, müssen sie eine Veranstaltung besuchen, auf der jemand vom InEK über die Kalkulation der neuen Entgelte referiert. Aber selbst dort werden Sie keine endgültigen Informationen zum Katalog bekommen, da dieser ja erst entwickelt wird. Er wird erst veröffentlicht, wenn er von der Selbstverwaltung verabschiedet wurde oder - was ich für wahrscheinlicher halte - das Bundesgesundheitsministerium eine entsprechende Verordnung als Ersatzvornahme erlassen hat. Ich gehe davon aus, dass es Mitte Oktober wird.

    Es kann sein - so habe ich es verstanden - dass es auch PEPPs geben wird, die keine Differenzierung der Verweildauer haben werden.

    Ich meine mit "Betreuungsintensität" die Basiskodes 9-60 bis 9-63. Ist es das, was Sie unter "Behandlungskategorie" verstehen? Vielleicht habe ich hier den Begriff unglücklich gewählt, weil "Betreuungsintensität" auch im Rahmen der Kalkulation verwendet wird, dort aber ein Score-System meint, mit dem die Gemeinkosten auf die Patienten verteilt werden. Die bei der Kalkulation verwendeten zusätzlichen Klassifikationen bilden jedoch keine Alternative zum OPS und haben eben nur für die Kalkulation und nicht für die Abrechnung Relevanz.

    Ich bitte nochmals darum, zu beachten, dass zumindest meine Aussagen lediglich meine Interpretationen der (bisher noch recht dürftigen) Informationen sind, die ich habe.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Jorge,

    => In der Psychiatrie/Psychosomatik wird die Fallzusammenführung im Gegensatz zur Somatik tatsächlich völlig unabhängig von der Hauptdiagnose erfolgen.

    => Die (von den Kalkulationshäusern erhobene) Betreuungsintensität spiegelt sehr gut den Betreuungsaufwand wieder (wenn sie denn sorgfältig ausgefüllt wird). Schon möglich, dass sie irgendwann einmal ein "kostentrennendes Kriterium" oder gar eine Alternative zur Behandlungskategorie darstellen könnte - es ist grundsätzlich noch vieles möglich...

    Und was fangen wir jetzt mit dieser (letzten) Aussage an? 8)

  • Sehr geehrter Herr Schaffert,
    gibt es nur diesen kurzen Auszug aus dem PEPP-Katalog oder können Sie uns mehr zur Verfügung stellen?
    mfg

  • Guten Tag PsyKo,

    die letzten mir bekannten Folien von InEK sind aus dem Vortrag von Hrn. Jacobs. Diese finden Sie unter "Psych-Entgelt II - Akuteller Sachstand, Kalkulation, Vorbereitung der Kliniken" bei Bibliomed-Medizinische Verlagsgesellschaft mbH .

    Sollten jedoch zu diesem Thema neue Informationen vorliegen, wäre ich auch daran interessiert.

    Viele Grüße,

    TWaK

  • :?: Hallo Zusammen!

    Ich bin neu hier und verfolge Ihre Beiträge mit sehr hohen Interesse. Ich soll in meinem Haus nach kürzlich erfolgter, erfolgreicher Weiterbildung das Codieren der PSY Akten übernehmen. Nun lassen viele Richtlinien oder Bestimmungen vel Raum für Interprätationen. Bei einem Orbis-Anwendertreffen wurde vom Dozenten der DKG vermittelt, daß bei einer Wiederaufnahme eines Pat nach 121 oder mehr Tagen, wenn unter 21 Tage, zwar ein neuer Fall, jedoch mit der zuletzt eingestufen Vergütungsstufe der PEPP anzulegen ist.

    Ist das soweit korrekt?? ?(

    Gruß aus dem Norden OPSMICHA