Hallo OPSMICHA,
ich war ebenfalls auf dem Anwendertreffen in Bad Sooden, kann mich aber an diese Aussage nicht erinnern. Auch die Folien des Referenten geben das nicht her.
In § 2 Abs. 2 des PEPP-Entgeltkataloges heißt es: Eine Zusammenfassung und Neueinstufung ist nur vorzunehmen, wenn ein Patient innerhalb von 120 Kalendertagen ab dem Aufnahmedatum des ersten Falles wieder aufgenommen wird.
Die Zuordnung zu einer niedrigeren Vergütungsstufe kann nur infolge einer Fallzusammenführung erfolgen.
Bei einer Wiederaufnahme nach 121 Tagen wird also primär die 1. Vergütungsstufe zugewiesen.
Gruß
S. Stephan