Guten Morgen,
wie in § 295 Abs. 1b Satz 4 SGB V festgelegt, wurde nun die "Vereinbarung des bundeseinheitlichen Kataloges für die Dokumentation der Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanzen" (sog. "PIA-Doku-Vereinbarung") von der DKG veröffentlicht.
Da der Link auf die Vereinbarung in der entsprechenden Mitteilung der DKG derzeit noch nicht funktioniert, erlaube ich mir, die Vereinbarung der Anlage dieses Threads beizufügen.
Beachten Sie bitte, dass das Unterschriftenverfahren zu dieser Vereinbarung noch nicht eingeleitet werden konnte, weil die Rückmeldung des Bundesdatenschutzbeauftragten noch aussteht.
MfG,
ck-pku