Hallo liebes Forum,
mal eine Frage.
Eine Kasse mit einem "A" im Namen möchte, dass wir die Ports ( als AOP abgerechnet ) - aber mit Einführungsbesteck usw. abgerechnet - als Implantate abrechnen. Damit würden natürlich die Einführungsbestecke etc. ( siehe hierzu auch § 9 Abs. 5 - Materialien und Informationen der DKG ) wegfallen.
Als was ist ein Port nun zu werten ?
-als Kathetersystem - und wenn ja , wo steht das ?
wie kann ich ggf. argumentieren ?
Vielen Dank für Eure Hilfe und schönne Tag noch