Port -Abrechnung nach AOP-Vertrag - Zuordnung

  • Hallo liebes Forum,

    mal eine Frage.
    Eine Kasse mit einem "A" im Namen möchte, dass wir die Ports ( als AOP abgerechnet ) - aber mit Einführungsbesteck usw. abgerechnet - als Implantate abrechnen. Damit würden natürlich die Einführungsbestecke etc. ( siehe hierzu auch § 9 Abs. 5 - Materialien und Informationen der DKG ) wegfallen.

    Als was ist ein Port nun zu werten ? ?(

    -als Kathetersystem - und wenn ja , wo steht das ?
    wie kann ich ggf. argumentieren ?

    Vielen Dank für Eure Hilfe und schönne Tag noch

    R.E.

  • sehr interessantes Thema eine Port System als Katheter, bin gespannt wie das ausgeht
    natürlich gibt es wie bei sooo vielen Dingen in der Medizin keine allgemein akzeptierte Definition

    der praktische Arzt unterscheidet 3 wesentliche Systeme
    a)einfache venöse Zugänge und Kathetersysteme (Flexüle, ZVK usw.)
    b)getunnelte Kathetersysteme (z.B. DEMERS-Katheter usw.)
    c)Port-Systeme

    a) und b) sind zeitlich relativ eng befristete Zugänge meist nicht länger als für 10-14 Tage konzipiert, i.d.R. percutan eingeführt ggf. wird das benötigte Gefäß auch freigelegt

    c) ist ein System bestehend aus einem Katheter und (dem eigentlichen Implantat) der PORT Kammer, i.d.R. operativ anzulegen (man kann auch sagen zu implantieren)
    zeitlich wenig befristet mind. 5 Jahre bei guter Pflege ggf. länger

    http://www.aerzteblatt.de/archiv/81073

  • Hallo zusammen,

    im AOP-Vertrag in § 9 Abs. 5 sind die Ports wohl nicht ausdrücklich genannt. Und da die Dinger ja tatsächlich oft längere Zeit im Körper verweilen, könnte man sie wohl durchaus als Implantate bezeichnen. Eine exakte Definition des Begriffes "Implantate" kenne ich in diesem Zusammenhang leider auch nicht.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt