Hallo Forum,
ich habe eine Frage zu dem Abschnitt aus OPS 9-66 "Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial)Pädagoge erhalten."
Soweit für Diplom-Psychologen und -(Sozial)Pädagogen klar. Was ist aber mit den Mitarbeitern ohne Diplom, also z.B. dem Sozialpädagogen, der in Ausbildung zum Psychotherapeuten (fallverantwortlich) ist und eben eine Vergütung entsprechend seinem Grundberuf ohne Diplom erhält? Kann ich dessen TE`s als Psychotherapeuten-Leistungen anerkennen? Ich gehe eigentlich davon aus, es sind ja nur Beispiele, die genannt wurden - irritierenderweise aber alle mit "Diplom".
Schönen Tag, viele Grüße, Garda