Psychotherapeuten in Ausbildung - ohne Diplom

  • Hallo Forum,

    ich habe eine Frage zu dem Abschnitt aus OPS 9-66 "Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial)Pädagoge erhalten."

    Soweit für Diplom-Psychologen und -(Sozial)Pädagogen klar. Was ist aber mit den Mitarbeitern ohne Diplom, also z.B. dem Sozialpädagogen, der in Ausbildung zum Psychotherapeuten (fallverantwortlich) ist und eben eine Vergütung entsprechend seinem Grundberuf ohne Diplom erhält? Kann ich dessen TE`s als Psychotherapeuten-Leistungen anerkennen? Ich gehe eigentlich davon aus, es sind ja nur Beispiele, die genannt wurden - irritierenderweise aber alle mit "Diplom".

    Schönen Tag, viele Grüße, Garda

  • Hallo Garda,

    was ist es denn dann für ein Sozialpädagoge, wenn nicht mit Diplom???

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Garda

    Da es den "Diplom-Sozialädagogen" in dieser Bezeichnung ja nicht mehr gibt, sonder dieser jetzt durch den Bachelor of Arts Soziale Arbeit abgelöst wurde, kann ich mir nur vorstellen dass sie diesen meinen...


    Entscheidend ist ,dass der sich in Ausbildung befindliche Mitarbeiter für seine Grundausbildung vergütet wird.Also einen Arbeitsvertrag mit der Klinik hat.
    In unserer Klinik gibt es immer wieder auch PIA's als Praktikanten - welche nicht im pauschalierenden Leistungssystem berücksicht werden dürfen, da sie ja keinen "Ressourcenverbrauch" im Sinne der Vergütung darstellen.

    VG
    Money-Penny

    Money-Penny

    "unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann..."

  • Hallo Forum,

    danke, dass Sie schon versucht haben meine Anfrage zu beantworten. Ich muss diese jetzt doch noch mal korrigieren. Also, unser Problem ist nicht, ob der Mitarbeiter diplomiert ist, da die Fachhochschulabsolventen ja eben auch ein Diplom (FH) haben, sondern:

    Für welche Berufsgruppe werden Psychotherapie-Leistungen von einer Diplomsozialpädagogin gezählt, die eine Ausbildung zur Kinderpsychotherapeutin macht, aber schon fallverantwortlich arbeitet? Es geht hier um einen Ausbildungszeitraum von bis zu 6 Jahren. Vergütet wird sie nach ihrem Grundberuf, also Diplomsozialpädagogin. Sind es nun psychologisch/ärztliche TE`s oder TE`s einer Spezialtherapeutin?

    Viele Grüße, Garda

  • Hallo Garda,

    dies hat E.Rah. erst kürzlich beantwortet (siehe hier ). Das DIMDI hat zu dieser Frage hier abschließend Stellung bezogen.

    In Ihrem Fall handelt es sich also um spezialtherapeutische TE.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo,

    danke, ich hatte dies gelesen, aber nicht gleich auf meinen Fall (in Ausbildung zum Kinderpsychotherapeuten) bezogen.

    Aber es ist dann ja auch klar, wenn Leistungen von Diplom-Sozialpädagogen mit abgeschlossener Zusatzausbildung nur dann der Berufsgruppe Arzt/Psychologe zuzuordnen sind, wenn sie als Psychologe eingruppiert sind, wird es für die in Ausbildung nicht "besser" sein. Da führt die Vergütungsstufe Diplomsozialpädagoge dann also auch in den Spezialtherapeut.

    Schönen Tag, Garda