OPS-Code: 5-339.8

  • Folgende Frage: der OPS Code "5-339.8 Einlegen von endobronchialen Nitinolspiralen, bronchoskopisch" ist neu im Katalog 2012 aufgenommen worden.

    Ich meine, dass dieser Code aufgrund einer positiven Entscheidung zu einer NUB vom InEK aufgenommen wurde (und nicht über ein OPS-Vorschlagsverfahren beim DIMDI). Wenn das stimmt, dürfen nur Krankenhäuser den OPS-Code abrechnen, die auch eine Ende Oktober 2011 eine NUB beantragt haben (und mit den Krankenkassen erfolgreich eine Erstattung verhandelt haben) und alle anderen nicht.

    Ist das so richtig?

    Danke für die fachkundigen Antworten!

  • Hallo DRG-Analphabet,

    die Coils hatten NUB-Status 1, richtig.

    OPS und NUB haben aber nicht direkt etwas miteinander zu tun.

    Die OPS-Kodes für die Nitinolcoils führen regulär in die DRG-Gruppe E05. Jedes Krankenhaus, das die Methode durchführt kann die entsprechende DRG abrechnen ohne jegliche Verhandlungen.

    NUB bezieht sich auf verhandelbare Entgelte für Innovationen, die zusätzlich zu bestehenden DRG-Vergütungen bereitgestellt werden (vorausgesetzt die Verhandlungen sind erfolgreich ;) ).

    D.h., dass Krankenhäuser, die keinen NUB für die Coils gestellt hatten nur die DRG abrechnen können.

    Die Krankenhäuser, die einen NUB für die Coils gestellt hatten, hatten dieses Jahr die Möglichkeit zusätzlich zur DRG ein NUB-Zusatzentgelt zu verhandeln.

    Ich hoffe nun sind alle (Un)Klarheiten beseitigt :D

    Gruß

    MWW

  • Erst einmal vielen Dank!

    Also, ich habe verstanden, das jedes Krankenhaus die OPS-Prozedur in die DRG E05 einfliessen und darüber abrechnen kann. Ich habe auch im DRG-Browser gesehen, dass die DRG E05C (aus Diagnose J68.4 und OPS 5-338.81 bis 5-339.8X) mit rund 7356.17 Euro erstattet wird.

    Der Eingriff an sich ist die Einlage von bronchoskopisch eingebrachten Nitinolspiralen. Diese kosten rund 1.000 € das Stück, es werden um die 8-10 Spiralen eingelegt, d.h. die Materialkosten sind bei 8.-10.000 €.

    Meine Frage:
    Zur Zeit bekommen nur Krankenhäuser mit NUB ( und einem gewonnen K(r)ampf mit der Krankenkasse) diese Materialkosten als Zusatzentgelt erstattet.
    Wie kann man die NUBs und das darüber generierte Zusatzentgeld (nach § 6 Abs. 2 KHEntgG) zu einem Zusatzentgeld für alle Krankenhäuser ( nach § 6 Abs. 1 KHEntgG) "transferieren"?
    Passiert das - vom einen Jahr auf das andere - automatisch oder muss man immer das sogenannte Vorschlagsverfahren beim InEK (Deadline 31. März) nutzen?