Folgende Frage: der OPS Code "5-339.8 Einlegen von endobronchialen Nitinolspiralen, bronchoskopisch" ist neu im Katalog 2012 aufgenommen worden.
Ich meine, dass dieser Code aufgrund einer positiven Entscheidung zu einer NUB vom InEK aufgenommen wurde (und nicht über ein OPS-Vorschlagsverfahren beim DIMDI). Wenn das stimmt, dürfen nur Krankenhäuser den OPS-Code abrechnen, die auch eine Ende Oktober 2011 eine NUB beantragt haben (und mit den Krankenkassen erfolgreich eine Erstattung verhandelt haben) und alle anderen nicht.
Ist das so richtig?
Danke für die fachkundigen Antworten!