Fallzusammenführung beatmet/ nicht beatmet

  • Hallo Forum

    Patient wird 68 Tage bei uns behandelt. Durch die Beatmung mit über 1000 Stunden ergibt sich die DRG A07C mit oGVD von 82 Tagen

    Verlegung zur Reha

    26 Stunden später kommt der Patient mit "leichter" Verschlechterung des Gesundheitszustandes und V.a. MRSA-Infektion.

    Bei der ersten MDK-Prüfung wurden nur 931 Beatmungsstunden anerkannt (Beatmungsprotokolle verschwunden). Neue DRG A09 mit OGVD von 62 Tagen.

    Danach haben wir die Fälle zusammengeführt, da die Behandlung "fortgeführt" wurde.

    Bei der erneuten MDK-Prüfung wird nun die Fallzusammenführung nicht akzeptiert, da die Veraussetzungen des §2 der FPVO nicht erfüllt sind.

    Da aber derselbe MDK und andere MDKs immer für eine Fallzusammenführung bei Aufnahme innerhalb von bis zu 30 Stunden nach der Entlassung plädiert haben, würden wir gerne die Fälle zusammengeführt lassen. Haben Sie irgend welche Argumente aus dem SGB V für uns?

    Vielen Dank im Voraus

    mit freundlichen Grüßen

    Alaa Eddine

    Einmal editiert, zuletzt von MedCo (5. Juli 2012 um 12:34)

  • Hallo MedCo,
    Wie begründen Sie in diesem Fall die Zusammenführung? (die der MDK jetzt nicht möchte)
    Wie begründet der MDK in anderen Fällen die Fallzusammenführung? (die Sie jeweils nicht möchten)

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MedCo,
    handelt es sich bei der Reha-Einrichtung um ein Krankenhaus dann gilt §3 (3) ... innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Entlassdatum .. in das selbe Krankenhaus -> Rückverlegung. (FPV) Ist es aber "nur" eine Reha-Einrichtung, dann ist es ein neuer Fall. Damit können sie beide Fälle einzeln abrechnen.
    Die Wiederaufnahme in das selbe Krankenhaus innerhalb von 24 h ist immer ein neuer Fall.
    liebe Grüße
    mariel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Die Wiederaufnahme in das selbe Krankenhaus innerhalb von 24 h ist immer ein neuer Fall.


    Wie soll das zu verstehen sein? Wiederaufnahmen innerhalb von 24h in dasselbe Krankenhaus sind mitnichten immer neue Fälle.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo MedCo,
    Wie begründen Sie in diesem Fall die Zusammenführung? (die der MDK jetzt nicht möchte)
    Wie begründet der MDK in anderen Fällen die Fallzusammenführung? (die Sie jeweils nicht möchten)


    Hallo MiChu

    Wir begründen die Fallzusammenführung damit, dass die Behandlung fortgeführt werden musste. Der MDK sagt Die Fälle passen nicht in das Schema nach §2 FPVO

    mit freundlichen Grüßen

    Alaa Eddine

  • Hallo,
    Gibt es den Regelungen die Sie für Ihre Argumentation nutzen, oder sagen Sie nur das die Behandlung fortgeführt werden musste. (Idee FPV, Komplikation, Beurlaubung usw.)

    Und in Fällen in denen der MDK eine Fallzusammenführung fordert, wie argumentiert dieser dann? (Idee FPV, Komplikation, Beurlaubung oder Hinweis auf Wirtschaftlichkeitsgebot)

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo

    nach der FPV können wir nicht argumentieren. Wir sagen, dies sei ein allgemeiner Konsens und begründen dies mit den vielen Gutachten, die wir in ähnlich gelagerten Fällen bekommen haben.

    Der MDK möchte in diesem Fall scheinbar strikt nach den Vorgaben der FPVO vorgehen und argumentiert damit, dass die beiden Fälle nicht von §2 erfasst werden.

    mit freundlichen Grüßen

    Alaa Eddine

  • Toll,


    Der MDK möchte in diesem Fall scheinbar strikt nach den Vorgaben der FPVO vorgehen und argumentiert damit, dass die beiden Fälle nicht von §2 erfasst werden.


    Kopieren Sie sich den Passus und reichen Sie ihn zur nächsten FZF außerhalb der Regeln mit ein. (Ich weiß: Ist nicht sehr hiflreich, aber musste mal raus).

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Der MDK möchte in diesem Fall scheinbar strikt nach den Vorgaben der FPVO vorgehen und argumentiert damit, dass die beiden Fälle nicht von §2 erfasst werden.


    So ist es auch. Sie können doch nur in einer Gangart bleiben und nicht "Bäumchen wechsle dich“ spielen, wie von Ihnen dem MDK vorgeworfen. Wie wollen Sie in Zukunft dann glaubhaft Ihre Fälle vertreten, bei denen Sie dann FZ ablehnen wollen, die eben nicht über die FPV vorgegeben ist (lassen wir mal Beurlaubung raus)? Und dass eine gewisse Anzahl von MDK-Gutachten mit nicht belegbaren Schlussfolgerungen dann allgemeiner Konsens sein soll, kann ich ganz sicher nicht akzeptieren. Allgemeiner Konsens ist die FPV und sonst nichts. Die unsägliche Diskussion um das Wirtschaftlichkeitsgebot ist dann der Knackpunkt. Das dürfte aber in Ihren Fall keine Rolle spielen.