Hauptdiagnose

  • Hallo liebes Forum,

    habe ein Frage, die wahrscheinlich schon öfter gestellt wurde, konnte aber im Forum nicht so richtig was finden: Wir haben eine Pat., die wegen AZ Verschlechterung mit Excikose stationär aufgenommen wurde. Am nächsten Tag ist die Pat. in Ihrem Zimmer gestürzt und hat sich eine Humeruskopffraktur zugezogen. Sie wurde zu den Chirurgen verlegt und dort operiert. Die zuständige Krk. will nun die Fraktur als HD... ?( Meiner Meinung sind ja hier nicht 2 konkurriende Hd bei der Aufnahme, sondern der Sturz hat sich während des Aufenthaltes zugezogen. Oder ist hier der Mehraufwand maßgeblich ? Verantwortlich für die Aufnahme war doch die Excikose :(

    Ich wünsche allen ein schönes Wo-Ende 8)

  • Hallo,
    ich denke das sind die DKR eindeutig.

    D002f Hauptdiagnose
    Die Hauptdiagnose wird definiert als:
    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”
    Problem sind sicherlich die Kosten für die Krankenkasse.

    Aber: Es ist nicht auszuschließen, dass diese Definition der Hauptdiagnose vereinzelt im DRG-System keine adäquate Abbildung der Krankenhausleistung erlaubt. Im Rahmen der Entwicklung und Pflege des Entgeltsystems werden solche Fälle verfolgt und auf ggf. notwendige Maßnahmen geprüft.


    Sie müssen sich fragen ob es eine Ursache für die AZ Verschlechterung mit Excikose gegeben hat.
    Auf jeden Fall ist die Fraktur nicht die Hauptdiagnose im Sinne der DKR.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Siggi,

    falls Sie etwas Zeit erübrigen können, gibt´s hier einen ganz interessanten thread: Korrekte Hauptdiagnose

    Allerdings werden Sie ggf. wohl auch den Rechtsweg beschreiten müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Tag,

    ein Zustand, der erst 1 Tag nach AUfnahme auftritt, kann nicht konkurrierende HD zum Aufnahmegrund sein. Das ist nicht möglich. Dies gülte nur, wenn beides bei Aufnahme vorhanden gewesen wäre.

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Die zuständige Krk. will nun die Fraktur als HD... ?


    ...und die Rechnung ggf. an die Unfallversicherung abschieben...

    Kostenträger ist aber der Kostenträger, der bei Aufnahme zuständig ist (Excikose = HD = Kasse).
    Die Fraktur war zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme gar nicht existent und kann daher gar nicht im Sinne der D002 als HD zugeordnet werden. Sie entspricht eindeutig der Definition einer ND nach D003:
    „Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt.”

    Es ist klar ND und die Rechnung geht an die Kasse. Etwaige Mehrkosten werden intern zwischen GKV und UV verrechnet.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo und Guten Morgen,

    vielen Dank für die Antworten! Manchmal muss man sich einfach noch mal vergewissern :huh:

    Allen die jetzt in den Urlaub gehen eine schöne Zeit und den anderen ein stressfreies arbeiten.

    Gruß Siggi

  • Hallo,

    das Ganze landet ja wohl in einer Fehler-DRG, und wenn die dann teurer wird als eine operative DRG mit HD Humerusfraktur dann versuchen es die Kassen halt. Wenn es umgekehrt wäre, würde ja kein Hahn danach krähen. Am besten direkt mit dem Kassen-Sachbearbeiter sprechen, viele sind da eigentlich einsichtiger als der MDk Der Fall ist ja völlig eindeutig, eindeutiger gehts ja gar nicht mehr.

    OKIDOCI 8)

  • Hallo Okidoci,

    vielen Dank für die Antwort. Leider liegt das Problem nicht bei dem MDK sondern der Krk.-Mitarbeiter möchte eine andere HD und hat mir sogar Auszüge aus den DKR in Bezug auf Hauptdiagnose mitgeteilt. X( :evil: Ich habe Ihm mitgeteilt, dass ich bei meiner Kodierung bleibe und er gern ein Prüfungsverfahren einleiten kann...

    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Nochmal die Info, dass es letztlich nicht bei der Fehler-DRG-Abrechnung für die Kasse bleibt. Es wird im Innenverhältnis dann der Fall OHNE Verletzung und OP simuliert und dann die DRG ermittelt. Die Differenz wird dann von der UV an die Kasse gezahlt, die für die Verletzungsbehandlung durch Sturz in der Klinik aufzukommen hat. Es gibt entsprechende Vereinbarungen.

  • Nochmal die Info, dass es letztlich nicht bei der Fehler-DRG-Abrechnung für die Kasse bleibt. Es wird im Innenverhältnis dann der Fall OHNE Verletzung und OP simuliert und dann die DRG ermittelt. Die Differenz wird dann von der UV an die Kasse gezahlt, die für die Verletzungsbehandlung durch Sturz in der Klinik aufzukommen hat. Es gibt entsprechende Vereinbarungen.

    Vielen Dank für die Info, sehr interessant :huh:

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Hallo Herr Selter!

    Es wird im Innenverhältnis dann der Fall OHNE Verletzung und OP simuliert und dann die DRG ermittelt. Die Differenz wird dann von der UV an die Kasse gezahlt, die für die Verletzungsbehandlung durch Sturz in der Klinik aufzukommen hat.

    Ist das tatsächlich immer so? Mir ist in unserem Hause vermittelt worden, die Unfallversicherung sei nur zuständig, wenn dem Haus tatsächlich ein Verschulden an dem Sturz zuzuschreiben wäre, also ein technischer Defekt am Haltegriff auf der Toilette, (zu) nass gewischte Böden usw. Bei uns stürzen die meisten Patienten aus "intrinsischen Ursachen", also weil sie ganz unprovoziert gangunsicher und krankheitsbedingt sturzgefährdet sind. Daher erfolgt in solchen Fällen häufig gar nicht erst eine Meldung an die Unfallkasse. Wissen Sie, ob diese Unterscheidung zutreffend ist?

    Freundliche Grüße,

    M. Hilgert