Wird hier normal stationär abgerechnet oder muss auf vorstationär geändert werden?

  • Hallo liebes Forum,

    wenn meine Frage hier nicht passt, bei Bedarf bitte verschieben.

    Folgender Fall: eine Patientin ist auf das Knie gefallen, kommt abends 20:45 Uhr stationär zu uns (Diagnose: periprothetische Femurfraktur) und möchte auf Wunsch in ein anderes Krankenhaus verlegt werden, Patientin wird also am nächsten Tag um 11.14 Uhr verlegt. Die Patientin befand sich aufgrund der Überwachung bei uns. Kann man nun davon ausgehen, dass vorstationär abgerechnet wird, da zwar die Indikation der OP im Raum stand, dies aber nicht erfolgt ist oder muss stationär abgerechnet werden, weil die Pflicht zur stationären Überwachung besteht?

    Herzliche Grüße

    Herzdame

  • Guten Morgen,

    wenn die Pat. in den Krankenhausalltag integriert war und das war sie, da sie ja über Nacht bei Ihnen war, handelt es sich um eine Verlegung...

    Viele Grüße

  • Hallo liebes Forum,
    ich hab da eine ähnliches Konstellation. Die Patientin wurde Samstags nachmittags notfallmäßig bei uns aufgenommen. Nach 4 Stunden haben wir die Dame dann in ein anderes Krankenhaus verlegt. Jetzt schreibt der MDK in seiner Stellungnahme dass wir eine ambulante Abrechnung vornehmen sollen. Gibt da eine gesetzliche Grundlage für??

    Viele Grüsse
    Ladybeth

  • Das lässt sich ohne Kenntnis der näheren Umstände nicht beurteilen. Es macht schließlich einen Unterschied, ob die Dame schon beim Reinrollen in die Notaufnahme gerufen hat "ich bleib' nicht hier, ich will nach XYZ", oder ob Sie nach der Aufnahme bei weiterführender Diagnostik feststellen, dass der Thoraxschmerz doch eine Aortendissektion war und die Patientin in die herzchirurgie muss. Also:

    - Warum wurde die Dame verlegt?

    - Wann war klar, dass eine Verlegung erfolgen würde?

    - Inwieweit war die Patientin in den stationären Behandlungsablauf integriert
    a) zum Zeitpunkt der Entscheidung
    b) zum Zeitpunkt der Verlegung?

    Die Indikation zur stationären Aufnahme stellt in der Regel der aufnehmende Arzt beim Aufnahmegespräch/Untersuchung. Hat dieser gesagt "o.k., bleibt da", und später stellt sich was anderes raus: Stationär. Hat er aber von vorneherein gesagt "ne, is' nix für uns": Keine stationäre Abrechnung (es sei denn, es wäre bis zur Verlegung eine stationäre Therapie nötig gewesen, was z.B. bei der Aortendissektion sicher der Fall wäre, wenn der Intensivhubschrauber nicht gleich da ist und die Patientin solange auf Intensiv muss).

    Regnerische Grüße

    MDK-Opfer

  • Schönen guten Tag ladybeth,

    die wesentlichen Richtlinien zur Abgrenzung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung ergibt sich aus dem Urteil des 3. Senats des Bundessozialgerichtes vom 04.03.2004: B 3 KR 4/03 R sowie möglicherweise aus dem für Ihr Bundesland gültigen Landesvertrag nach §112 SGB V (z.B. unter http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/krankenha…onal/index.html zu finden).

    In Ihrem konkreten Fall kommt es darauf an:

    • War von vornherein klar (nach der Aufnahmeuntersuchung), dass die Patienten verlegt werden muss? Was war bei Aufnahme geplant?
    • Wo hat die Patientin die Zeit verbracht: Lag sie die vier Stunden bis zur Verlegung in der Ambulanz/Notaufnahme oder auf der Intensivstation?
    • Was wurde mit der Patientin gemacht: Fanden irgendwelche weiterführenden diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen statt, bevor die Patientin verlegt wurde/werden konnte?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,
    nicht ganz zu vergessen das Urteil aus dem Norden:
    Wenn sich eine Krankenhausbehandlung nach dem ärztlichen Behandlungsplan nicht über Tag und Nacht erstreckt und diese auch nicht auf einer Intensivstation durchgeführt wurde, folgt daraus nicht der zwingende Gegenschluss, dass es sich bei einer nicht-operativen stationären Behandlung um eine ambulante Behandlung handelt.

    Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 24.03.2011, Az. L 5 KR 50/10

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zunächst erst einmal Danke für die Antworten und die Links!

    Die Patienten wurde notfallmäßig mit Verdacht auf Apoplex eingeliefert. Da wir über keine Neurologie verfügen haben wir die Verlegung in ein Krankenhaus mit Neurologie organsiert. Außer einer Blutdruckmessung sind keine weiteren diagnostischen Maßnahmen erfolgt.

    Viele Grüsse
    Ladybeth

  • Also war von vorneherein klar, dass die Dame weiterverlegt wird - und eine "Eingliederung in Klinikstrukturen" kann ich aus Ihrer Schilderung jetzt auch nicht ableiten. Klingt alles ziemlich ambulant.
    Abgesehen davon - wenn Sie mir die Bemerkung gestatten: Wenn es 4 Stunden dauert, bis eine Apoplex-Notfall-Patientin weiterverlegt wird (und in dieser Zeit außer einer RR-Messung nichts gemacht wird), hat Ihr Haus möglicherweise noch ganz andere Probleme als die paar Kröten...

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer