Off-Label-use....wieder einmal

  • Guten Tag Ihr Lieben.

    Seit kurzen habe ich die schöne Aufgabe Prüfanzeigen zu bearbeiten. Da kam mir heut ein Fall in die Hand, wo der MDK dieses Off-Label-Use anfragt. Mittlerweile habe ich Freund Google bisschen genutzt, um für mich überhaupt erst einmal gerauszu finden, was da alles dahinter steht.

    Nun meine eigentliche Frage. Was kann ich denn dem MDK schicken als Nachweis? Im KB habe ich bisher nichts gefunden, dass diese drei Kriterien wirklich erfüllt. In der Einverständniserklärung der Patientin steht nur "Mir wurde eine Behandlung mit Zytostatika mit folgendem Therapieziel empfohlen: Operation"....

    Was genau soll ich denn dem MDK nun schicken, womit er sich auch zufrieden gibt???

    vielen Dank für Antworten!

    LG

  • Hallo,

    Sie müssen zunächst prüfen, ob das Medikament tatsächlich für die durchgeführt Therapie nicht zugelassen ist (Frage kommt auch häufiger bei teuren Medikamenten auch bei indikationsgerechter Verabreichung).
    Falls ja, dann ist eine Begründung erforderlich, warum in diesem Einzelfall keine Therapie mit zugelassenen Medikamenten möglich war; bzw. welche Studien eine Überlegenheit der durchgeführten Therapie nahelegen.
    Die behandelnden Ärzte müssten Ihnen dies begründen können.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,
    siehe hierhttps://www.mydrg.de/DKG%20zu%20off%20label

    "Die restriktiven Voraussetzungen der Rechtsprechung für einen zulässigen Off-Label-Use im ambulanten Bereich gelten nicht für die stationäre Krankenhausbehandlung. Werden in der ambulanten Versorgung ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im stationären Bereich erbracht, kommt eine Prüfung dieser stationären Leistungen anhand der in der ambulanten Versorgung geltenden rechtlichen Maßstäbe nicht in Betracht.

    Wir machen auf ein rechtskräftiges Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 18.03.2010 (L 9 KR 280/08) aufmerksam, in dem das Gericht sich mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob die stationäre Behandlung eines gesetzlich versicherten Patienten mit einem für bestimmte Indikationen zugelassenen Arzneimittel im Rahmen einer Indikation, für die es arzneimittelrechtlich nicht zugelassen war (so genannter Off-Label-Use), zulässig war. Es ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die stationäre Krankenhausbehandlung des Versicherten erforderlich war und dem klagenden Krankenhaus hierfür ein Vergütungsanspruch zustand. "

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Bei uns gibt es auch häufiger Off-Label-Use Anwendungen von Medikamenten, beispielsweise Rituximab bei ITP, die mit einem ZE belegt sind. Hier kommt es immer wieder zu Prüfungen. Laut aussage des behandelden Oberarzt gibt es ansich kaum alternative Medikamente in diesen Fällen.

    Wie gehen Sie mit den Prüfungen um? Proaktiv? oder doch auf die Prüfung warten?

  • Hallo,
    Frage: wie Begründen Sie die stationäre Behandlungsnotwendigkeit?

    Wenn es diese nicht gibt, sollten Sie mit den Kostenträgern ins Gespräch kommen.

    Besonders wenn im ambulanten Bereich die Leistung nicht durchgeführt wird oder die ambulanten Kapazitäten nicht ausreichen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,

    in der Regel sind die Patienten bereits in stationärer Behandlung oder werden aus anderen Krankenhaus zu uns verlegt. Ansonsten haben die Patienten bereits ein reduzierten AZ oder sind auf andere Behandlungen beispielsweise Cortison bei ITP refäktär. Der stationäre Aufenthalt wird ja in der regel gar nicht angezweifelt sondern eher die Anwendung des Rituximab da es (soweit ich weiß) bei ITP ein Off-Label-Use ist.

  • Hallo,
    wenn die stationäre Behandlungsnotwendigkeit besteht ist die Frage nach off label use im stationären Bereich nicht zu stellen.
    Siehe entsprechende Urteile zu diesem Thema.
    Natürlich darf die Behandlung der ärztlichen Ethik nicht entgegenstehen. Die Bedingungen für off label use wie sie für den ambulanten Bereich gelten sind im stationären Bereich nicht notwendig.


    Problematisch wird es immer dann, wenn die stationäre Behandlungsnotwendigkeit nur besteht weil die Therapie im ambulanten Bereich nicht angeboten wird.

    Siehe auch hier

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    die Überschrift passt, da dachte ich, ich gebe kein neues Thema ein und zeige gleich, dass ich die Suchfunktion genutzt habe!


    Wr haben bei einem Patienten mit CIPD das IVIG Privigen benutzt statt dem für diese Erkrankung zugelassenen IVIG Gamunex. Laut Apotheker sind die Wirkstoffe als gleichwertig und austauschbar zu betrachten. Gamunex ist um 50% teurer als Privigen, daher wurde Privigen eingesetzt. Bei privigen fehlt in der Fachinformation die Indikation CIDP. Die Indikation sei beantragt.

    Der MDK streicht das ZE mit dem Hinweis Off-label-Use:


    • Seltene Erkranung ok
    • Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigend auch ok
    • zugelassene Behandlungsalternative vorhanden (Gamunex), nicht ok; drittes Kriterium nicht mehr geprüft, weil zweites nicht ok
    • keine Notstands-ähnliche Situation
    • stationäre Behandlungsnotwendigkeit gegeben


    Wie würden Sie argumentieren? Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für Krankenhäuser und damit erübrigt sich die ganze restliche Prüfung in Bezug auf Off-label-Use?

    Oder hat man einfach Pech, wenn man ein anderes Handelspräparat mit gleichem Wirkstoff verwendet hat?


    Danke für's Lesen (und antworten)


    Grüße, Emilia

  • Hallo Emilia,
    bekanntes Problem. Ich würde einen fundierten Widerspruch mit Bezug auf die inhaltsgleichen Wirkstoffe schreiben. Dazu noch die aktuellen Leitlinien zur CIPD-Therapie. Dann dürfte die Kasse das ZE akzeptieren.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    siehe auch:

    PRIMA Study Shows Treatment with Privigen® Improved
    Function in Patients With Chronic Inflammatory Demyelinating Polyneuropathy
    (CIDP)


    "Finding new treatment options to slow the
    advancement of the disease is extremely important. The results from this study
    are promising as they suggest that Privigen may help decrease weakness and loss
    of motor function in people with CIDP."

    http://www.cslbehring.com/news-room/PRIM…rivigen-in-CIDP


    CSL Behring Submits Marketing Authorization Variation
    Application to European Medicines Agency (EMA) for Privigen® in Chronic
    Inflammatory Demyelinating Polyradiculoneuropathy (CIDP)

    http://www.cslbehring.com/news-room/CSL-…dication-to-EMA


    Gruß

    E Rembs

  • Guten Tag,

    es gilt außerdem der Verbotsvorbehalt. In diesem Fall kann sich auch niemand ernsthaft auf das Wirtschaftlichkeitsgebot berufen, da sie ja das günstigere Medikament verwendet haben.

    Gruß

    merguet