Verdacht auf versehentliche Marcumarüberdosierung

  • Hallo Forumsteilnehmer,
    leider weiß ich nicht, wo ich diese Frage unterordnen soll, deshalb diese Stelle.
    Ich beschäftige mich zur Zeit mit einer Patientin (75J), die aufgrund einer Mitralinsuffizienz (I34.0) einen Klappenersatz vor Jahren bekommen hat (Z95.4). Im Anschluß nimmt sie Marcumar ein (Z92.1). Im Altenheim hat man nun vermutet, daß sie in suicidaler Absicht, alle Marcumartabletten auf einmal eingenommen hat. Daraufhin wurde sie in unserem Krankenhaus aufgenommen und 5 Tage beobachtet. Hier kamen als Nebendiagnosen dann noch Epistaxis (R04.0 - nicht zum Aufnahmezeitpunkt), Lungenödem (J81) Hypokaliämie (D87,6)hinzu. Der verhältnismäßig lange Aufenthalt kam zustande, da die Pat. nicht immer kooperativ war und die Marcumareinstellung sich immer wieder schwierig gestaltete.

    Hat jemand eine Idee wie wir das am geschicktesten verschlüsseln?

    HD Z03.6????

    Jetzt schon mal Danke für Hilfe

    C. Moog:roll:

  • Verständnisfrage:
    Sie hat also nicht mehr Marcumar geschluckt, als sie sollte?
    INR war therapeutisch während des gesamten Aufenthalts?
    Oder war das Nasenbluten Zeichen einer mehr als therapeutisch gehemmten Blutgerinnung?
    --
    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Frau Moog,

    Sie können Fragen zur Kodierung auch im Kodierforum stellen.

    Für Ihr Problem ist die folgende Regel anzuwenden.

    1916a Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive
    Substanzen

    Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei
    - irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung
    - Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung
    - bei Nebenwirkungen verordneter Medikamente, die in Verbindung mit einer Eigenmedikation eingenommen werden.
    Vergiftungen sind in den Kategorien
    T36 - T50 Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen
    und
    T51 - T65 Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen
    klassifiziert. Diese Kodes beschreiben die Art des Wirkstoffs, der Ursache der Vergiftung war.
    Die Absicht der Selbsttötung (X84.9!) ist nicht zu kodieren.
    Zusätzlich zum Kode für die Vergiftung ist ein Kode zu verwenden, um eine signifikante Manifestation anzugeben (z.B. Koma, Arrhythmie).

    Also entsprechende HD aus T51 - T50 und die erwähnten ND, wenn sie der ND-Definition entsprechen.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Forum,

    zur Ergänzung: Es bestand lediglich der Verdacht der versehentlichen Einnahme. Der Quick lag nach Aufnahme im oberen Bereich und fiel auch nicht ab. Aufgrund des Klappenersatzes sollte die Marcumartherapie aber fortgeführt werden, diese gestaltete sich aber problematisch, weil die Patientin teilweise die Einnahme nicht einsah und die intravenöse Heparintherapie auch nicht für den ambulanten Bereich zu gebrauchen ist.

    Danke

    C. Moog:dance2:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Moog:
    Im Altenheim hat man nun vermutet, daß sie in suicidaler Absicht, alle Marcumartabletten auf einmal eingenommen hat.

    Ich bezog "hat man vermutet" auf "in suicidaler Absicht" und nicht auf "Marcumartabletten auf einmal eingenommen".
    Wenn also keine Einnahme in dieser Art vorlag, ist auch logischerweise kein T-Kode zu benutzen.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • Hallo,

    offensichtlich war die Pat. ja depressiv, sonst hätte man keinen Suicid vermutet. Daher könnte ich mir vorstellen, hier einen entsprechenden Code zu benutzen. Im Übrigen würde ich wegen des Nasenblutens in der Abschlussdiagnose auch nicht nur Marcumareinnahme in der Anamnese verschlüsseln, sondern Gerinnungsstörung durch Marcumar (über dieses Thema wurde schon an verschiedenen STellen im CodierForum diskutiert). Und nicht vergessen: Zwar ist die äußerst aufwändige Prozedur einer Endosonografie oder auch ein TEE nicht erfassbar :no: , dafür aber eine Nasentamponade!!! UNd sogar auch noch die Entfernung derselben!!!!!;D ;D ;D

    MR

    M.Rost