Bluter-ZE ZE2012-27 bei HIT Typ II

  • Hallo zusammen,

    hoffe mal wieder auf die Weisheit des Forums, wobei ich fürchte, dass ich die Antwort schon weiß. Ein Chefarzt ist mit folgender Frage an mich herangetreten:

    Wir haben einen Patienten aus einem anderen KH zur Not-OP bekommen mit bereits dort vorliegender HIT Typ II. Nun hat der Patient logischerweise Blutprodukte 'en masse' bekommen. Er hatte nun die Idee ob man da nicht vielleicht das ZE2012-27 Behandlung von Blutern abrechnen könnte.

    Vereinbart haben wir es, das ist kein Problem, aber es liegt doch keine dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung vor, oder!? HIT ist ja therapierbar. Ich würde also sagen nein, können wir leider nicht.

    Hab ich Recht? Oder geht das doch und wenn ja, wie begründet Ihr das bei den Krankenkassen?

    Würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    Gruß D.M.

  • Hallo, wär zu schön um war zu sein:

    Quick < 10
    DIVC
    Heparinüberdosierung
    Leberversagen, = alles Bluter ?

    Spaß beiseite:
    HIT II = D69.53,
    Massentransfusion und Faktorengabe sind ja abbildbar

    Gruß
    J.K.

  • Moin,

    soweit ich weiß, ist eine juristische Abgrenzung dieser Sache noch nicht erfolgt. In meiner alten Wirkungsstätte hatten wir die analoge Situation. ZE verhandelt, aktue Situation Kasse dixit: kein Bluter.

    Bluter im engeren Sinne sind Patienten mit Hämophilie. Allerdings kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass eine erworbene "Blutungsneigung" im weiteren Sinne eben auch auch eine Hämophilie ist (Siehe Wikipedia: αἷμα haima „Blut“, gr. φίλος philia „Neigung“).

    Behandlebar oder nicht, momentan liegt ein Zustand mit Blutungsneigung vor.

    Die meisten Kassen sollte man ferner von der VNotwendigkeit auch überzeugen können. Wenn nicht, empfiehlt sich die Sozialrechtliche Klärung. Hier kann nicht sein, dass das Morbiditätsrisiko voll zu Lasten des KHes geht. Ggf. hilft da auch das Nikolausurteil weiter.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen,

    letztlich ist das ungeklärt/offen.
    Es gibt verschiedene "Auslegungen" des Begriffes Bluter: Von angeboren über dauerhaft erworben bis hin zu "temporär erworben"...

    Es gibt mehr oder weniger widersprüchliche Schreiben des GKV-Spitzenverbandes dazu, die DKG strebt eine Klärung an, die bisher nach meiner Kenntnis nicht erfolgt ist.

    Evtl. kann Ihnen Ihre Landeskrankenhausgesellschaft dazu weiterhelfen...

    Viel Erfolg und viele Grüße, Jan Helling

    PS: Vgl. auch:
    https://www.mydrg.de/www.gkv-spitze…system_2012.jsp

    "Für 2012 wurde vereinbart, die Bezeichnung des ZE2012-27 unverändert zur Katalogversion 2011 zu belassen: "Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren". Für die Katalogversion 2013 steht die Definition des Bluterbegriffs sowie von Fällen mit besonders hohen Sachkosten für Blutgerinnungsfaktoren erneut zur Diskussion."

  • Danke für die vielen Antworten. Wobei es ja nun ein bisschen so ist wie: "Da steh ich nun, ich armer Tor...". Also versuch ich das mal mit der Kasse zu klären, wobei wir hier die Erfahrung gemacht haben, dass die das eher streng (zu ihren Gunsten!?) auslegen. Hauptsache die DKG schafft es für 2013 etwas eindeutigeres mit den KK zu vereinbaren.

    Gruß D.M.

  • Liebes Forum,

    leider muss ich dieses Thema nochmals aufgreifen und bin auf Eure Hilfe angewiesen. Patient mit Abszeß an einem Stoma kommt mit Infektzeichen in die Klinik. Die operative Ausräumung muss notfallmäßig erfolgen. Leider hat der Patient einen hereditären Faktor VII Mangel und erhält nach Rücksprache mit Hämatologen einer Uniklinik NovoSeven für insgesamt 20.000€. DIe Kasse sagt jetzt, leider für mich formal nachvollziehbar, 600€ Abschlag auf das ZE weil es nicht vereinbart ist.

    Hat jemand hierzu eine Idee? Die Differenz ist leider erheblich, aber den Patienten abzuweisen war natürlich keine Option.


    Vielen Dank für die Mühe !

  • Guten Tag,

    die Kasse hat wahrscheinlich insoweit zunächst Recht. Allerdings sind die ZE ausgleichsfähig. Sofern Sie also das Budget noch nicht verhandelt haben, können Sie das ZE in die Verhandlungen einbringen und über die AUsgleiche werden Ihre AUfwendungen später refinanziert.

    Gruß

    merguet

  • Super.

    Vielen Dank für den Hinweis. Die Kassen haben Ihre ursprüngliche Zustimmung zu Budget aus bislang unbekannten Gründen zurückgezogen, so dass wir in den weiteren Verhandlungen den Punkt des ZE ggfs. nochmal mit aufnehmen werden.

    Vielen Dank,

    monsterc