budgetneutrale Phase

  • Guten Morgen,

    ich habe ein paar Verständnis-Fragen und hoffe bei der Klärung auf Ihre Hilfe.

    Am 01.01.2013 beginnt die budgetneutrale Phase:

    - für alle Psychiatrien oder nur für Optionshäuser?

    - sind dann noch Fallzahlen und/oder Verweildauer verhandelbar?

    mfg

  • Hallo PsyKo,

    haben Sie schon Gelegenheit gefunden, Thread Nr. 102 und Thread Nr. 109 zum PsychEntgG zu lesen? Hier habe ich auf gute Artikel verwiesen, die einen übersichtlichen, präzisen und knappen Überblick über die Neuerungen und Änderungen durch das PsychEntgG geben.

    Zu Ihren Fragen:

    Gemäß § 18 der "neuen" BPflV verhandeln psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Fachabteilungen, die in den Jahren 2013 und 2014 nicht freiwillig optieren, ihre Budgets grundsätzlich wie bisher nach der "alten" BPflV.
    Es gibt ein paar kleine Änderungen, auf die ich hier jedoch nicht näher eingehen möchte (diese finden Sie in § 18 der "neuen" BPflV).

    Die "neue" BPflV finden Sie in der Bundestags-Drucksache 17/9992 i.V.m. Bundestags-Drucksache 17/8986. Einige Krankenhausgesellschaften, z.B. die NKG , haben auch bereits benutzerfreundliche "Lesefassungen" der "neuen" BPflV herausgegeben (im Bundesgesetzblatt ist das PsychEntgG noch nicht veröffentlicht worden).

    Alle anderen psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser und Fachabteilungen vereinbaren den Gesamtbetrag, das Erlösbudget, die Summe der Bewertungsrelationen, den krankenhausindividuellen Basisentgeltwert, die Erlössumme, die sonstigen Entgelte, die Zu- und Abschläge und die Mehr- und Mindererlösausgleiche gem. § 11 der "neuen" BPflV (insbesondere in "teilweiser" Anwendung der neuen AEB-Psych).

    Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter.

    MfG,

    ck-pku