Hallo Forum,
ich bilde mir zwar ein, schon einige Aussagen zum Thema hier gelesen zu haben aber mit der aktuellen Suchfunktion habe ich nix gefunden.
Folgendes Problem:
Pat. soll in die GeriReha. Diese wird aufgrund medizinischer Komplikationen mehrfach verschoben. Am 03.01. ist der Pat. dann endlich soweit. Reha sagt Aufnahme für den 05.01. zu.
MDk und Kasse sagen: 3.-5.1. sind zu streichen.
MDK sagt zudem: eine zwischenzeitliche Entlassung nach Hause oder Heim kommt nicht in Frage. Damit scheidet m.E. die ambulante Behandlung gem- Beschluß grosser Senat BSG aus.
Kennt jemand zu diesem Thema Urteile? Müssen wir uns als Kh die organisatorischen Mängel im aufnehmenden KH zurechnen lassen?
Danke für Antworten.