Frühere Verlegung in Reha gefordert

  • Hallo NaSchu,
    das ist nirgends so geregelt, sondern dürfte wohl eher der "kriminalistischen" Erfahrung des MDK entsprechen, wonach sich KHs immer erst dann um einen Reha-Platz bemühen, wenn der Patient akutstationär durchbehandelt ist. Schauen Sie sich die Akte an, falls der Patient zwischen Antragstellung und bis zur Genehmigung nur noch "verwahrt" wurde, dürfte der MDK bzw. die Kasse im Hinblick auf die BSG-Rechtsprechung gute Karten haben, wenn man hingegen bereits frühzeitig die perspektivische Verlegung geplant hat, müsste sich dies ja in der Akte wiederspiegeln.
    MfG, RA Berbuir

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Dieser Satz ist schon :thumbdown: sehr provokativ.
    Ich hab eigentlich einen guten Draht zu unserem MDK, aber dieser Rückschluss schwingt auch in Fallkonferenzen vor Ort ab und an mit und das ist nicht wirklich kollegial (freundlich formuliert :) ).

  • Hallo, bei uns wird meistens akzeptiert, dass eine Reha-Verlegung frühestens zu dem Zeitpunkt der Zusage möglich ist und da die Anträge eher zu zeitig (postop ohne Kenntnis des weiteren Verlaufes) gestellt werden, ist dies recht unstrittig, danach allerdings muss am Patientenzustand noch die akutstationäre Behandlungsnotwendigkeit belegt werden.

    Uwe Neiser