Guten Morgen liebe Forumsteilnehmer,
folgendes Problem beschäftigt mich.
Wenn bei einem 5-jährigen Kind ein Schlaf-EEG durchgeführt wird, vergebe ich den OPS-Kode 1-207.1. Soweit klar. Während der Untersuchung wurde das Kind aber die ganze Zeit ca. 1 Stunde von einem Mitarbeiter/in des PED begleitet. Darf ich diese Zeit zusätzlich als TE`s von Pflegefachpersonen kodieren. Die Pflegefachperson war ja zusätzlich zum durchführenden Mitarbeiter des EEG`s dabei.
Sollte dann in der Therapieplanung vermerkt sein, dass der Patient Begleitung benötigt?
LG
OPS-Tine