• Guten Morgen liebe Forumsteilnehmer,

    folgendes Problem beschäftigt mich.

    Wenn bei einem 5-jährigen Kind ein Schlaf-EEG durchgeführt wird, vergebe ich den OPS-Kode 1-207.1. Soweit klar. Während der Untersuchung wurde das Kind aber die ganze Zeit ca. 1 Stunde von einem Mitarbeiter/in des PED begleitet. Darf ich diese Zeit zusätzlich als TE`s von Pflegefachpersonen kodieren. Die Pflegefachperson war ja zusätzlich zum durchführenden Mitarbeiter des EEG`s dabei.

    Sollte dann in der Therapieplanung vermerkt sein, dass der Patient Begleitung benötigt?


    LG

    OPS-Tine

  • Hallo OPS-Tine,

    ich vermute mal, die verhaltene Reaktion liegt daran, dass die Frage ohne nähere Kenntnis des Falles nicht so einfach zu beantworten ist, aber ich trau mich mal:

    1. Vorweg: ich gehe fest davon aus, dass die TE´s vermutlich in ihrer (geldwerten) Bedeutung deutlich überschätzt werden.

    2. Je nach OPS-Behandlungsart werden gewisse Tätigkeiten zum Grundrauschen gerechnet - da wird man abwarten müssen, welche Tätigkeiten das sein werden...

    3. Es spricht meiner Meinung nach zunächst einmal nichts dagegen, die Zeit der Begleitung als TE zu werten, dann sollte aber auch eine entsprechende Dokumentation erfolgen, aus der die Notwendigkeit der Begleitung hervorgeht.

    4. Zum Schluss: Ich fände natürlich auch andere Einschätzung dazu ganz spannend!

    Gruß
    Anyway

    Einmal editiert, zuletzt von Anyway (20. Juli 2012 um 13:14)