Commotio - und noch einmal

  • Sehr geehrtes Forum,

    das Thema Commotio und deren Kodierung treibt uns wieder einmal um. Seit Beginn diesen Jahres moniert der MDK unsere Kodierung bei stationärer Überwachung von Kindern mit V.a. Commotio. Bislang haben wir nach Ausschluss der Commotio immer das vorliegende Symptom, oftmals also z.B. eine Schädelprellung als HD kodiert. Nun plädiert der MDK für die Kodierung der Z03.3. Nach den SEG4-Leitlinien halte ich das für falsch. Ich würde diesen Kode nur dann als HD kodieren, wenn ein rein anamnestischer Verdacht auf Commotio besteht, also kein auf das Trauma hinweisendes Symptom vorliegt. Wie ist Ihre Meinung? Herzlichen Dank!

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Hallo Herr Siefert,

    ich sehe das genauso wie Sie. Auch aus der Kodierrichtlinie D002 Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9 ergibt sich m.E. eindeutig, dass in den von Ihnen geschilderten Fällen die Prellung, die Platzwunde, das Symptom etc. als Hauptdiagnose zu kodieren ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Siegfried Stephan

    • Offizieller Beitrag

    Hallo noch mal,


    Ich würde diesen Kode nur dann als HD kodieren, wenn ein rein anamnestischer Verdacht auf Commotio besteht, also kein auf das Trauma hinweisendes Symptom vorliegt.

    So will es die SEG4-Kodierempfehlung ja auch und ist auch völlig korrekt:

    "Erfolgte die stationäre Aufnahme nur aufgrund anamnestischer Angaben und ohne Symptome, ist Z03.8 Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen als Hauptdiagnose zu verschlüsseln."

  • Gibt es denn anderswo auch die Beobachtung, dass sich der MDK seit Änderung der Bewertungsrelation in der Begutachtung gewandelt hat? Dabei habe ich mit Erstaunen festgestellt, dass selbst mit > 24 Stunden Bewußtlosigkeit das RG niedriger als bei einer Schädelprellung. Habe ich da was nicht verstanden?

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
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    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    abei habe ich mit Erstaunen festgestellt, dass selbst mit > 24 Stunden Bewußtlosigkeit das RG niedriger als bei einer Schädelprellung. Habe ich da was nicht verstanden?

    Das ist schon immer so.... Das hat nichts mit Logik zu tun, sondern mit der Kalkulation der den beiden unterschiedlichen DRGs zugrundliegenden Fallgruppen.