B63Z oder B69D

  • Folgende Fallkonstellation:

    Die stat. Einweisung des Pat. erfolgte wegen seit einigen Tagen bestehender deutlicher Verschlechterung des Allgemeinzustandes, zunehmender Schwäche des linken Armes und Beines, Desorientierung und Verwirrtheit.
    Eine mögliche Ursache für die zur Einweisung führenden Beschwerden war eine akute cerebrovasculäre Insuffizienz im Rahmen der fortgeschrittenen cerebralen Arteriosklerose bei Z.n. apoplektischem Insult 2007.
    Während des stat. Aufenthaltes war eine linksseitige Hemiparese nicht mehr nachweisbar.
    Die Therapie mit ASS 100 wurde fortgeführt.

    CT: Fortgeschrittene mikroangiopathische arteriosklerotische Encephalopathie, demarkierter Posteriorteilinfarkt links. Siehe Dateianhang

    Wir haben als Hauptdiagnose die I67.2 mit der DRG B63Z kodiert
    MDK möchte die TIA G45.82 mit der DRG B69D
    Hat der MDK recht ? Wann kann dann die I67.2 oder I67.3 oder I67.88 kodiert werden ? ?(

  • Hallo Janos

    ausschlaggebend ist hier die Dauer der Symptomatik.

    Zitat

    Während des stat. Aufenthaltes war eine linksseitige Hemiparese nicht mehr nachweisbar.

    Was heisst in dem Zusammenhang "während"? Bei Aufnahme, nach Stunden, Tagen? Wie war der neurologische Status im Verlauf?


    Waren nach mehr als 24h nach Eintreten des Ereignisses (erste Diagnosestellung bzw. Auftreten der Symptome, nicht Aufnahmebefund!) noch neurologische Symptome vorhanden, ist es per Definition keine TIA.


    Das ist eben eine Frage der Dokumentation und Anamneseerhebung. In dem Zusammenhang ist übrigens interessant, dass in den gültigen Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie die Differenzierung zwischen TIA und Apoplex als überholt bezeichnet wird.


    (Quelle: http://www.awmf.org/uploads/tx_szl…kuttherapie.pdf)

    Grüße aus dem Rheinland

    Rolf Grube, MBA
    FA für Anästhesie

  • Hallo Janos,

    wenn Sie eine Symptomdauer von mehr als 24h nicht nachweisen können, ist es nach dem bisherigen Kodierverhalten leider eine TIA.

    Grüße aus dem Rheinland

    Rolf Grube, MBA
    FA für Anästhesie