Psychatrie beurlaubt - akut stationär

  • Liebes Forum,

    Eine Patientin ist für das Wochenende aus einer psychiatrischen Abteilung beurlaubt. Nach einem InlineSkate Unfall wird sie akut mit Commotio stationär ( ein Tag) aufgenommen. Die Kasse verweigert die Zahlung mit dem Argument die Patientin befinde sich im Verantwortungsbereich der Psychatrie die Rechnung wird von der Kasse abgewiesen. Wie ist die Rechtslage, wie können wir abrechnen.

    Danke :)

    Einmal editiert, zuletzt von april (7. August 2012 um 08:46)

  • Hallo April,

    zu deiner Frage gibt es noch keine richterlichen Entscheidungen, zumindest nicht von der Sozialgerichtsbarkeit.

    Allerdings liegt die Lösung deiner Frage vielleicht in dem für dich entscheidenden Landesvertrag nach §112 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Im Vertrag für das Rheinland wie auch für Westpgalen-Lippe heisst es in §10 Abs. 4:

    Zitat

    Die durch eine notwendige Behandlung eines Beurlaubten außerhalb des Krankenhauses entstehenden Kosten werden direkt zwischen dem Leistungserbringer und der zuständigen Krankenkasse bzw. Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet

    In Niedersachsen wird unter anderem bezüglich deiner Fragestellung auf eine notwendige Vereinbarung der Vertragsparteien nach §18 KHG verwiesen.


    In Hessen ist das in §8 des Landesvertrages analog zum Rheinland geregelt.


    Dasselbe gilt für Berlin (Anlage zu §9 des Landesvertrages, Punkt 5), Bayern und Thüringen.


    Den für dich entsprechenden LV kannst du unter



    einsehen. Wichtig ist eventuell noch, daß je nach Landesvertrag bei einer Beurlaubung eine Benachrichtigung der Kasse stattfinden muss.


    Ich hoffe, das hilft


    Grüße

    Grüße aus dem Rheinland

    Rolf Grube, MBA
    FA für Anästhesie

    2 Mal editiert, zuletzt von grubie (14. August 2012 um 13:33)