• Hallo,

    ich bin hier neu und auch bei der Kodierung in der Psychiatrie. Hier meine Frage darf ich in der Psychatrie als Hauptdiagnose und als Entlassdiagnose einen " T" Kode verwenden. Die Patientin kam mit einer intoxikation mit Antdepressiva zu uns zur stat.Behandlung.

    Vielen Dank an euch drausen für ein paar Anregungen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    entscheidend für die Auswahl der Hauptdiagnose ist die Veranlassung des stationären Aufenthaltes. Wenn es die Intoxikation war, dann wird dies nach PD002a Hauptdiagnose. Eine Einschränkung von Kapiteln der ICD gibt es hier nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Vielen Dank, Herr Selter, für Ihre Antwort.
    Dies kann man leider nicht oft genug betonen, da in vielen Häusern wohl noch immer der Glaube herrscht, es müsse alles F sein, was Psychiatrie heißt.

    Beste Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

    Einmal editiert, zuletzt von B. Gohr (26. Juli 2012 um 11:38)

  • Hallo Labormaus,

    auf jeden Fall müssen Sie die Inklusiva und Exklusiva beachten!

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    Einmal editiert, zuletzt von Günter Konzelmann (26. Juli 2012 um 11:34)

  • Hallo allerseits!

    Zitat

    Dies kann man leider nicht oft genug betonen, da in vielen Häusern wohl noch immer der Glaube herrscht, es müsse alles F sein, was Psychiatrie heißt.


    Im Falle von T-Diagnosen wäre ich da aber vorsichtig. Sollte es sich bei der Intoxikation nämlich um einen Suizidversuch gehandelt haben, wäre wiederum eine F-Diagnose angebracht, da die für den Aufenthalt hauptverantwortliche Diagnose "nach Analyse" festgestellt werden muss. Und da würde ich behaupten, dass hinter einem Suizidversuch immer eine F-Diagnose steht, und sei es "nur" eine F43.0

    labormaus: Welchen T-Kode würden Sie denn in dem betreffenden Fall einsetzen ???