Kostenübernahmen Landesvertrag/ Versorgungvertrag gemäß § 108/ 109

  • Hallo MarkoSch,

    dass sich bisher noch niemand auf Ihre Anfrage gemeldet hat liegt vermutlich daran, dass Sie ein sehr spezielles hausinternes Vorgehen zum Gegenstand Ihrer Anfrage machen. Das eigentliche Problem in Ihrem Hause liegt ja anscheinend in dem Umgang mit dem Patienten und der Krankenkasse nach einem "vorstationären Gespräch".

    Dabei beantworten Sie Ihre Frage ja eigentlich bereits selbst: Laut Ihrem Versorgungsvertrag dürfen Patienten nur mit einer gültigen Kostenübernahme (oder als Notfall) aufgenommen werden.
    Wenn Ihr Haus nun Patienten nach einem "vorstationären Gespräch" ohne Kostenübernahme aufnimmt (und es sich dabei nicht um einen Notfall handelt), dann geht doch das Risiko, eine Kostenübernahme womöglich nicht zu erhalten, selbstverständlich auf Sie über!
    Oder gibt es eine Regelung in Ihrem Versorgungsvertrag zu einem "vorstationären Gespräch"?
    Wie geht denn Ihr Haus in Fällen, in denen eine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse abgelehnt wird, bezüglich der Aufenthaltes und der Rechnungslegung um? Wird der Patient sofort entlassen? Wird mit der Krankenkasse gestritten, erhält der Patient eine Rechnung oder wird Ihre "Forderung" abgeschrieben?

    Priorität hat Ihr Versorgungsvertrag, die Vergütungsvereinbarung ist ja nur ein Ausfluss aus dem Versorgungsvertrag (irgendwo in Ihrem Versorgungsvertrag wird die Vergütung geregelt sein und in dem entsprechenden Paragraphen wird etwas Ähnliches wie "Das Nähere regelt eine Vergütungsvereinbarung..." stehen). Änderungen an Inhalten eines Versorgungsvertrages , die die Frage der Kostenübernahme zum Nachteil der Krankenkassen berühren, werden Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit den Krankenkassen nicht vereinbaren können!

    Daher würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie zwar (therapeutisch sinnvolle) "vorstationäre Gespräche" führen, danach aber trotzdem abwarten, ob der Patient eine Kostenübernahme erhält, bevor Sie ihn stationär aufnehmen.

    Ich hoffe, dass Ihnen meine Einschätzung ein wenig weiterhilft.

    MfG,

    ck-pku