Gutachten ohne Namen - rechtens?

  • Hallo,

    ich kann mich da nur medman2 anschließen. Zu einem vernünftigen Gutachten gehört wie zu jedem Brief auch der Name und ein Ansprechpartner. Warum sollte man auch den Namen weglassen, wenn doch ein kompetenter Gutachter daran gearbeitet hat. Natürlich ist die Kasse letztendlich Ansprechpartner, aber es wäre schon schön, wenn man in MDK - Widersprüchen auch denjenigen persönlich ansprechen kann und den Widerspruch auch an den GA, der in den Fall involviert war, zu richten. Aber da sind wir halt wieder bei subjektiven Meinungen, Umgangsformen und der Qualität von Begutachtungen, zu denen es leider keine gesetzliche Regelungen gibt. Da ist es auch müßig drüber zu diskutieren. Das System ist wie es ist und die Polizei - Technik wirkt irgendwann immer.

    Der 277'er ist auch gewöhnungsbedürftig, aber nun mal gesetzlich vorgeschrieben. Logik hin oder her. Denn wie soll ich z.B. bei Kodierfragen oder 200 Tagen OGVD konkret widersprechen und wissen, wie der GA zu seinem Ergebnis kommt. Die KH müssen schließlich auch Unterlagen rausgeben und alles ausführlichst darlegen. Warum nicht die Gegenseite? Aber auch das ist müßig.

    Ich finde nur, dass es klare und v.a. gleichberechtigte Regelungen im Gesetz geben sollte.

    Danke an alle für die interessante Diskussion. VG

    Mit den besten Wünschen,
    KODI79
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    Medizinischer Fachberater und Gutachter
    Klinische Kodierfachkraft und Krankenpfleger

    - MDK-Management und Rechnungsprüfung -

  • Natürlich ist die Kasse letztendlich Ansprechpartner, aber es wäre schon schön, wenn man in MDK - Widersprüchen auch denjenigen persönlich ansprechen kann und den Widerspruch auch an den GA, der in den Fall involviert war, zu richten.


    Aber da hängt es doch wieder. Der Widerspruch ist an die KK zu richten. Ein Widerspruch, der an den MDK gerichtet ist, ist rechtlich ohne Belang.

    Und in unserem Bereich (Nordrhein) kenne ich es auch nur so, dass bei ausführlichen Gutachten im Deckblatt der Gutachter steht. Auch wenn die GA teilweise nicht unterschrieben sind, so ist immer eine unterschriebene Version beim MDK hinterlegt.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Da die Kasse den Prüfauftrag an den MDK gibt, schicken wir Widersprüche auch nicht direkt an den MDK, sondern in einem separaten verschlossenen Umschlag mit einem Anschreiben an die Kasse mit Bitte um Weiterleitung.

    Mit den besten Wünschen,
    KODI79
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