Liebes Forum,
bei der vom MDK übersandten Liste mit den zu prüfenden Fällen formulieren die Krankenkassen ihren Prüfgrund oft nur ungenau (z.B. Sind die Diagnosen/ Prozeduren korrekt? Stimmt die DRG?) Dies führt oft zu einem langatmigen Durchstöbern der Fälle, ob sich vielleicht noch ein Haar in der Suppe findet.
Meines Wissens gibt es ein Gerichtsurteil, wonach nur die konkret angefragten Punkte geprüft werden dürfen. Dies setzt allerdings voraus, dass die einzelnen Punkte der Prüfung vorher konkret benannt werden.
Meine Fragen:
1. Kann mir jemand sagen, um welches Gerichtsurteil es sich handelt?
2. Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und wenn ja, wie sind Sie vorgegangen?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Gruss Santorin