Hallo Forum,
ich möchte ein Thema aufgreifen, was früher im Forum schon einmal angerissen worden ist.
Kinder bis zum 1.Lj. dürfen laut Plausibilitätsregel im Definitionshandbuch nicht schwerer als 10000 g sein. Es gibt aber leider doch einige Kinder, die diese Regel nicht gelesen haben oder einfach ignorieren.
Gibt es Regelungen mit den Kassen insbesondere für die Optionshäuser?
Wie sollte man vorgehen:
1. Nulldiät um die 901Z mit 0,00€ zu rechtfertigen,
2. Gewicht weglassen und die automatisch eingetragenen 2500g
übersehen oder
3. 9999g angeben.
Wie wird die Problematik anderswo gehandhabt? Ich selbst bevorzuge Variante 2.
Viele Grüße und guten Hunger :drink:
St. Zacher