Aufnahmegewicht >9999g bei <1J.

  • Hallo Forum,
    ich möchte ein Thema aufgreifen, was früher im Forum schon einmal angerissen worden ist.
    Kinder bis zum 1.Lj. dürfen laut Plausibilitätsregel im Definitionshandbuch nicht schwerer als 10000 g sein. Es gibt aber leider doch einige Kinder, die diese Regel nicht gelesen haben oder einfach ignorieren.
    Gibt es Regelungen mit den Kassen insbesondere für die Optionshäuser?
    Wie sollte man vorgehen:
    1. Nulldiät um die 901Z mit 0,00€ zu rechtfertigen,
    2. Gewicht weglassen und die automatisch eingetragenen 2500g
    übersehen oder
    3. 9999g angeben.
    Wie wird die Problematik anderswo gehandhabt? Ich selbst bevorzuge Variante 2.

    Viele Grüße und guten Hunger :drink:

    St. Zacher

  • Guten Morgen Herr Zacher,

    wir gehen Weg 3. Nicht sehr elegant, kann aber dadurch die betreffenden Fälle auch später nochmals wiederfinden.

    Gruesse aus Weimar

    M. Thieme

  • Hallo Herr Zacher,
    wir haben den Weg der 9999g gewählt, damit lassen sich die Fälle später immer wieder gut identifizieren und man entgeht der Fehler-DRG.
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Guten Morgen nach Weimar und Bad Salzungen,
    die retrospektive Identifizierbarkeit der Fälle ist ja davon abhängig, wie viele Echtfälle mit dem korrigierten Gewicht vorkommen. Wir hatten 2002 kein Kind mit genau 2500g oder 9999g, aber eine zweistellige Zahl von >10000g. Beide Varianten sind also mit relativer Sicherheit nachvollziehbar. Bei Variante 2 muß ich jedoch niemanden zur Falscheingabe zwingen, das war mein Beweggrund (kleinere Hürde im Kopf der Eingebenden).

    Grüße aus Halle
    St. Zacher

  • Hallo Herr Zacher,
    wir haben das gleiche Problem. Ich habe beim InEK um eine Klärung gebeten, aber noch keine Antwort erhalten. Wenn diese vorliegt werde ich das Ergebnis mitteilen.
    Abgesehen davon halte ich eine DRG-konforme Angabe des Aufnahmegewichtes für problematisch, da es sich beim Aufnahmegewicht auch um eine Anforderung des § 301 handelt.
    mfg
    U.Janßen

  • Hallo Forum,

    wir hatten neulich das umgekehrte Problem, nämlich ein Frühgeborenes mit 375 g, welches tatsächlich 7 Tage lang gelebt hat. (Ob das eine Ruhmestat der Intensivmedizin ist, sei dahingestellt). Nichtsdestotrotz ließ sich dieses Kind nicht dementsprechend richtig kodieren, also blieb nur, das Gewicht auf 400 g hochzusetzen.

    Ich denke, beim Aufnahmegewicht sollte die Grouperspezifikation unbedingt geändert werden!!

    Mit Gruß aus Bielefeld.


    --
    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde
    Medizin. Controlling der KA Gilead
    Bielefeld / Bethel

    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde / Krankenhausbetriebswirt (VKD)

  • vor einem halben Jahr gab es in einer anderen Rubrik des Forums ebenfalls einen Thread zu diesem Thema:

    http://p15110835.pureserver.info/apboard/thread.php?id=765

    Dort fiel sogar auf, daß die EDV bereits ab einem Gewicht von über 7000g bei Alter unter einem Jahr nachfragte. Aus eigener Erfahrung: eigene Tochter, 9 Mon., Alter-Größe-Verhältnis im Bereich 90%-Perzentile, Gewicht-Größe-Verhältnis 50%-Perzentile, also normgewichtig für Größe, ergibt 8.000 g.

    mfg aus dem sonnigen Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und guten Abend,

    die Lösung dieses Problems steht wohl kurz bevor. Eine Spezifikationsänderung i. S. einer "5-stelligen" Gewichtsangabe erfordert noch eine entsprechende Anpassung durch die Grouper-Hersteller. Ich meine, ich hätte dazu auch irgendwo eine Verlautbarung gelesen, finde sie aber nicht mehr.

    Gruß
    B. Sommerhäuser

    P.S. s. dazu auch z.B. http://62.8.156.68:14493/cmf/forum/1081…7377/index_html


    Hallo Jojo,
    du schriebst u.a.:
    >> Nichtsdestotrotz ließ sich dieses Kind nicht dementsprechend
    >> richtig kodieren, also blieb nur, das Gewicht auf 400 g
    >> hochzusetzen.

    >> Ich denke, beim Aufnahmegewicht sollte die Grouperspezifikation
    >> unbedingt geändert werden!!

    Mir erscheint dies als extrem seltender Fall. Bist du vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass dies wirklich eine Spec-Änderung rechtfertigt ? Kannst du das für deine Klinik in Häufigkeiten ausdrücken ? Die Untergrenze von 400 g scheint z.Zt. fortzubestehen. #
    Welchen unterschiedliche Aufwand habt ihr betrieben bei eurem 375 g Liebelein gegenüber einem 400 Grämmling ? 4 Tafeln Schokolade, mehr wiegt das Würmchen nicht. Kaum vorstellbar.
    Beeindruckt

    und schöne Grüße
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Forum, hallo Herr Janßen,
    soweit mir bekannt ist, beinhaltet der §301 nicht die Übertragung des Gewichtes, insofern sollte es in dieser Hinsicht keine Konfrontationen geben.
    Das Problem mit <400g gab es bei uns im letzten Jahr übrigens auch einmal (380g korrigiert auf 400).
    Auf eine Anpassung in beide Richtungen ist zu hoffen.

    Viele Grüße und einen schönen Tag

    Steffen Zacher

  • Hallo,
    SBG Berlin bietet auf den Download-Seiten schon eine Datei zur Anpassung des DRG-Scout an die neuen Spezifikationen (max. 99999g) an.
    (Spez.-Änderung vom 12.03.2003). Ich hatte ehrlich gesagt, für 2003 nicht mehr mit Abhilfe gerechnet! Angenehme Überraschung!
    MfG:3
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Guten Morgen Forum,

    mal eine Verständnisfrage meinerseits:

    Geht es hier um Kinder unter 1 Jahr oder ausschließlich um Neugeborene?


    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]