Kodierung einer Begleitperson

  • Liebe Mitstreiter, heute benötige ich Hilfe:

    Eine einzelne Krankenkasse fordert die Kodierung der Z76.3 beim behandelten Patienten und verweigert die Zahlung der Kosten für die Begleitperson. Meiner Meinung nach ist die Diagnose aber nur bei der Begleitperson zu kodieren. Wie gehen andere Häuser damit um?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo Uni-Sei,

    vom gesunden Menschenverstand her muss man Ihnen wohl uneingeschränkt zustimmen. Nun haben "gesunder Menschenverstand" und "DRG-System" zwar eine recht ansehnliche gemeinsame Schnittmenge, sind aber nicht vollständig kongruent.

    In unserem Haus wird das so gehandhabt:

    Ein Begleitpersion ohne medizinische Begründung (also selbstzahlend) bekommt einen eigenen abrechenbaren Fall und die Z76.3 darin.

    Eine Begleitperson mit medizinischer Begründung bekommt einen "Anzeige"-Fall, die Kodierung der Z76.3 und die Abrechnung erfolgt aber über den Fall des Patienten. Anders gibt es unser KIS und die Datenübertragung nicht her.

    Ich bin nicht davon überzeugt, dass das der korrekte Weg ist, aber für uns ist er derzeit der einzig gangbare Weg.

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Meiner Meinung nach ist die Diagnose aber nur bei der Begleitperson zu kodieren.


    Hallo,

    wie soll das denn gehen? Sie legen doch hoffentlich für die Begleitperson keinen eigenen Fall im §301 an, oder? :love:

    Also muss die Z76.3 doch in dem Datensatz der erkrankten Person kodiert werden. Die Aussage der Kasse ist grds. korrekt. Und auch die Argumentation "ohne Z76.3 keine Abrechnung einer Begleitperson" ist nachvollziehbar, ketzerisch gesprochen könnten Sie ja die 45,- € abrechnen obwohl keiner dabei war. Würde zumindest bei Kindern und einigen großen Kassen nicht auffallen (oder bekommen Sie oft die Aufforderung, die Begleitperson namentlich und ggf. sogar mit Nachweis zu nennen?)

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo zakspeed ,

    im § 301 legen wir den Fall natürlich nicht extra an, aber in unserem System schon, dann wird der Betrag automatisch bei der erkrankten Person mit berechnet. Die Kassen verlangen aber eigentlich nicht die Kodierung der Z76.3 bei der erkrankten Person, dies hab ich jetzt erstmalig.

    Vielen Dank und eine schöne Woche!