Wochenraster bei Wiederaufnahme

  • Die vorläufigen OPS für 2013 lassen ja nun keinen Rückschluss darauf, wie die Berechnung des Wochenrasters bei Wiederaufnahme gedacht ist.

    Hat da jemand bereits verlässiche Informationen? Also ob einfach vom ersten Fall weitergerechnet wird oder ob mit Aufnahme des zweiten Falles ein neues Wochenraster beginnt.

    Kann ja u.A. bei den 3 TE bei der Komplexbehandlung schon einen Unterschied ausmachen.

  • Guten Morgen Dr. G,

    zu Ihrer Frage fallen mir spontan zwei Antworten ein:

    • Die Ergänzungsvereinbarung vom 16.03.2012 zur Einführung des Psych-Entgeltsystems, die die sog. "Fallzusammenführung" regelt, dient ja ausschließlich der Systementwicklung für das Jahr 2013 und endet (zunächst) automatisch am 31.12.2012 (§ 9 Abs. 2).
    • Sollten diese Regelungen später allerdings auch über 2012 hinaus gelten, dann wird Ihre Frage meiner Meinung nach eher in den "Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych)" 2013 (z.B. dann in PP005c) und nicht im OPS 2013 beantwortet.

    Ich hoffe, diese Einschätzung hilft Ihnen ein wenig weiter.

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Tag,

    ich möchte diesen älteren Beitrag gerne neu beleben, da sich im Zuge der ersten "realen" Fallzusammenführungen bei uns in der Klinik nun auch die praktische Frage stellt, wie mit dem Therapie-OPS bei Fallzusammenführungen umzugehen ist. In den DKR Psych 2014 finde ich nur den nachfolgenden Satz zu diesem Thema:

    Auszug DKR Psych 2014: "Bei einer Zusammenführung mehrerer Krankenhausaufenthalte zu einem Abrechnungsfall nach den geltenden Abrechnungsbestimmungen, sind sämtliche Symptome/Diagnosen und Prozeduren auf den gesamten Abrechnungsfall zu beziehen. Das hat gegebenenfalls zur Folge, dass mehrere Prozeduren unter Addition der jeweiligen Mengenangaben zu einer Prozedur zusammenzuführen sind."

    Ich neige vor diesem Hintergrund zu der Interpretation, dass der OPS nach Fallzusammenführung neu berechnet werden muss mit Wochenraster ab Beginn des Urfalls. Oder würden Sie die OPS-Kodes der beiden Fälle belassen. Bei Neuberechnung: Läuft der OPS-Kode dann auch in den Abwesenheitszeiten - bei uns dann zumindest analog zu Tagen mit Abwesenheit (Belastungserprobung/Beurlaubung) des Patienten - zwischen Entlassung und Wiederaufnahme durch?

    Ich bedanke mich bereits herzlich für Ihre Einschätzungen!

    M. Klee

  • Hallo MKlee,

    Ich sehe das so wie Sie: bei einer Fallzusammenfassung/-führung wird die Zeit der Abwesenheit abrechnungstechnisch als "Urlaub" betrachtet.
    Der OPS "läuft durch" und für die Entlasswoche (soweit nicht zufällig 7 Tage lang) sowie für die Aufnahmewoche (soweit nicht zufällig 7 Tage lang)
    ergeben sich dann ggf. geringere Summen für die Therapieeinheiten.

    Wie macht das denn Ihr KIS im konkreten Fall?

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NV,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Unser KIS (Orbis NICE) generiert aktuell die OPS für beide Fälle getrennt. Diese werden also nur auf den zusammengeführten Fall gesetzt. Die OPS sind die gleichen wie bei zwei getrennten Fällen.

    Ich habe gerade auch eine Anfrage an das DIMDI gestellt.

    Viele Grüße, M. Klee