NUB-Antrag durch ein Krankenhaus auf Vorschlag der Kostenträger?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    zunächst möchte ich mich bei allen Forumsnutzern herzlich bedanken, da mir diese Plattform schon in einigen Fällen geholfen hat.


    Ich habe jetzt folgendes Problem: Unser Krankenhaus bietet die epidurale Radiofrequenztherapie mittels Multifunktionselektrode an, wobei die Leistung mit der OPS 5-039.38 verschlüsselt wird. Dabei wird in der Regel die DRG I10C angesteuert. Die Kostenträger haben im Rahmen der laufenden Budgetverhalndlung nun ihren Unmut dahingehend geäußert, dass die angesteuerte DRG diese Leistung nicht sachgerecht abbildet, da sie, salopp formuliert, zu gut bewertet ist. Man möchte uns jetzt dazu ermutigen, einen NUB-Antrag für diese Leitung zu stellen. :thumbup:


    Grundsätzlich habe ich noch keine Erfahrung mit NUBs. Ich bin aber der Meinung, dass ein solches Vorgehen nicht korrekt wäre, da für die genannte Leistung ein entsprechende OPS existiert und vom Grouper verwendet wird. Für mich würde der umgekehrte Weg Sinn machen: Wenn der Grouper den OPS ebend gar nicht oder nicht kostendeckend berücksichtigen würde. Was sagen die Experten in diesem Forum dazu, ist der Vorschlag der Kostenträger durchsetzbar?


    Grüße Keymaster

  • Hallo Keymaster,

    ich würde sagen, da hat jemand etwas falsch verstanden. NUB-Zusatzentgelte kann man zwar beim InEk beantragen, diese sind dann aber - falls vom EnEK entsprechend bewertet und dann mit den Kostenträgern vereinbart - zusätzlich zur DRG abzurechnen. Gerade bei den Neurostimulatoren gibt es ja bereits einige teils bepreiste teils unbepreiste Zusatzentgelte.
    Deshalb wäre es doch vollkommen unlogisch, zu der "zu teuren" DRG auch noch ein Zusatzentgelt zu fordern.
    Falls die Kostenträger der Meinung sind, dass mit diesem OPS eine zu hohe DRG angesteuert wird, haben sie doch die Möglichkeit, im Rahmen des Vorschlagsverfahren dies vom InEK prüfen zu lassen.

    Viele Grüße aus der Hitze
    B.W.

  • Guten Morgen,
    hier scheint etwas durcheinander zu gehen, daher einmal der Versuch der Reihe nach:
    1. Es gibt einen OPS-Kode für das Verfahren (schon einmal gut...)
    2. Dieser OPS-Kode ist im DRG-System berücksichtigt (um so besser)
    3. Das Verfahren ist aber nach Ansicht der Kostenträger nicht sachgerecht abgebildet (zu hoch bewertet).

    Hinweise zum NUB-Verfahren finden sich z.B. unter http://www.g-drg.de/cms/Neue_Unter…ngsmethoden_NUB

    Letztlich relevant für die NUBs ist, dass eine Methode neu ist und daher im DRG-System (noch) nicht sachgerecht abgebildet ist. Dann können hausindividuelle NUB-Entgelte vereinbart werden.
    Auch ich habe das Verfahren bisher immer so verstanden, dass eine nicht sachgerechte Abbildung eine zu niedrige Abbildung bedeutet. In Ihrem Fall müßten Sie ja das NUB-Entgelt negativ berechnen und vereinbaren. Interessante Variante...

    Wenn eine Leistung "zu hoch" im DRG-System bewertet ist, dürfte eher das Vorschlagsverfahren beim InEK der geeignete Weg zu einer sachgerechten Abbildung sein...

    Viele Grüße,
    Jan Helling