Sehr geehrtes Forum,
die Krankenkasse fordert von uns die Fallzusammenlegung wegen 2. Regel. Patient aufgenommen am 02.07.2012 mit der DRG G67C, erneute Aufnahme am 31.07.2012, dann mit der DRG G23B. Unsere Software verweigert die Zusammenführung, der KIS-Hersteller sagt: Innerhalb von 30 Tagen bedeutet < 30 Tage. Hat die Firma und damit die Software und wir Recht? Rein sprachlich würde ich eher der Kasse Recht geben.
Verwirrt