Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage zum MDK Gutachten/ Widerspruchsgutachten.
Ein Widerspruch ist ja nicht gesetzlich geregelt!
Wie sieht es hier mit der zeitnähe der Prüfung aus? Sind die Kassen/ MDK hier an Zeiten gebunden oder ist die Argumentation der Kasse, "das dauert eben so lange, wie es dauert" richtig?
In meinem Fall bereits mehr als 7 Monate!
Wenn das Widerspruchsgutachten kein der Abrechnung minderndes Ergebnis hervorbringt, ist dann die Aufwandspauschale durch die Krankenkasse zu bezahlen?
Vielen Dank für die ANtworten.
Ihnen einen schönen Tag.
LG