Direktabrechnung mit privater Krankenversicherung bei wahlärztlichen Leistungen?

  • Hallo,

    darf ich die Chefarztabrechnung für einen stationären Aufenthalt direkt zur privaten Krankenversicherung schicken? Brauche ich speziell dafür eine Unterschrift? Der Patient unterschreibt z. Zt. nur die Wahlleistungsvereinbarung, die mit dem Krankenhaus geschlossen wird. Gibt es dazu eine Rechtsquelle? ?(

    Meiner Meinung muss der Patient die Rechnung erst selber überprüfen und Sie dann bei seiner privaten Krankenversicherung einreichen. (Aktueller Fall: Betreuer der Patientin möchte, dass wir direkt mit der PKV abrechnen)

    Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.

    dianak

  • Hallo dianak,

    das Krankenhaus darf nicht mit der PKV direkt abrechnen, da der Vertrag zwischen Patient und Krankenhaus geschlossen wird. Es gibt aber die Möglichkeit vom Patienten eine Einwilligung zu holen, damit man direkt mit der PKV abrechnen kann. Dies kann man machen, wenn z.B. der Patient gesundheitlich nicht in der Lage ist, sich um solche Sachen zu kümmern.

    Jetzt kann die Frage auftauchen, dass bei Kassenpatienten auch der Vertrag zwischen Patient und Krankenhaus abgeschlossen wird. Im Sozialrecht ist es so, dass der Patient Sachleistungen bekommt (vom Arzt, Krankenhaus etc.) und den Rest schon an die GKV abgetreten hat.

    Hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.
    Meffi

  • "Die Abrechnung vom Krankenhaus für stationäre Behandlungen erfolgt meist direkt zwischen dem Krankenhaus und der privaten Krankenversicherung. Durch die Vorlage der Versichertenkarte der PKV kann sich das Krankenhaus für die Abrechnung eine Kostenübernahmeerklärung von der privaten Krankenversicherung einholen und erhält dann die Zahlung der Rechnungen direkt von der PKV. Bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus erfolgt die Abrechnung meist wie bei der regulären Arztbehandlung über Rechnungsstellung der behandelnden Ärzte an den Patienten und der Einreichung der Abrechnung an die PKV zur Erstattung. "

    Quelle: http://www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/a…ng-krankenhaus/

  • Hallo an alle,


    ich möchte dieses Thema wieder nach vorne bringen und durch eine Frage erweitern: Wenn ein Patient die wahlärztliche Leistung vereinbart hat, werden ja alle an der Behandlung beteiligten Chefärzte eingebunden (hoffentlich). Wie ist in Ihren Häusern die Kommunikation des Abschlusses des wahlleistungsvertrages geregelt? D.h. wie werden die Chefärzte von der Möglichkeit informiert, hier tätig werden zu können/müssen. Unser bisheriges Vorgehen wird jetzt datenschutzrechtlig kritisch gesehen und wir versuchen, neue Kommunikationswege zu ergründen (wir nutzen ORBIS, ist hier eine elektronisch Möglichkeit versteckt?).


    Vielen Dank (gerne auch per PN).

    MfG stei-di

  • Hallo,

    Ich möchte mal vorab aufklären, da hier zwei Antworten auf die Frage von dianak vorliegt und nicht entgültig gesagt wurde, was richtig ist.

    @ Chrissi
    Ich denke mal, dass Sie mit Kostenübernahmeerklärung die statonäre DRG-Rechnung meinen. Diese wird natürlich nach Einholung der Kostenübernahmeerklärung direkt mit der PKV abgerechnet.
    Aber hier geht es um die wahlärztlichen Leistungen. Die darf das Krankenhaus nicht direkt mit der PKV abrechnen, außer es liegt, wie schon erwähnt, eine Einwilligung des Patienten vor. Diese muss aber einen triftigen Grund haben, d.h. man kann nicht generell bei jedem Patienten die Einwilligung holen und direkt mit der PKV abrechnen.

    @ stei-di
    Nun zu Ihrer Frage!
    Auch wir nutzen Orbis. In stationären Fällen haben Sie die Möglichkeit unter "Personen / Falldaten" im Reiter "Versicherung" einen Eintrag unter "Chefarztwahl" zu machen. Nachdem dieser Eintrag gemacht wurde, sieht man in der Suchmaske ein "Blatt mit €-Symbol". Dieses Zeichen bedeutet, dass der Patient entweder Selbstzahler (auch ohne Wahlleistung) und/oder Wahlleistungspatient ist.
    Der Vorteil besteht hier, dass andere Fachabteilungen in der Suchmaske schon erkennen können, ob der Patient evtl. Wahlleistung "Arzt" gewünscht hat. Natürlich muss man hier die Patientenakte öffnen und genau nachschauen. Falls es dann tatsächlich eine Wahlleistungpatient ist, können die anderen Fachabteilungen sich unter "Personen / Falldaten" im Reiter "Versichrung" unter "Wahlleistung" einen Schein anlegen. Über diesen Schein kann dann abgerechnet werden.

    Wie genau der Rest funktioniert müssten Sie bei Ihnen intern nachforschen.

    MfG
    Meffi