Komplikationen in der Schwangerschaft - Anfrage nach Ablauf der Verjährungsfrist

  • Guten Tag,

    die Kasse fordert nach Ablauf von 3 Jahren die Änderung der HD. Die Patientin kommt mit Unterbauchschmerz,wechselndem Stuhlverhalten, ist in der 13 SSW.
    Gefordert wird die O99.8 als HD. nach Ausschluß Appendizitis wird die Patientin entlassen.
    Besteht für alle Schwangeren die Pflicht, eine O-Diagnose zu kodieren, auch wenn die schwangerschaft nicht kompliziert wird?

    Mit freundlichen Grüßen
    Katja Bartels

  • Vorsicht!

    Im Bereich des SGB V ist die Verjährungsfrist 4 Jahre...

    (das nur zur Info)

    Wurde der MDK mit der Prüfung beauftragt?

    Nein?

    Dann ist egal was die Kasse sagt, innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsstellung hätte der MDK die Prüfung bei Ihnen anzeigen und in angemessener Frist (Wie lange das ist ist noch unklar, man tendiert zu ca. 6-8 Monaten) die Prüfung abschließen müssen.

    Schreiben an KK:

    1. MDK nicht eingeschaltet
    2. ausserhalb der Frist
    3. bei Verrechnung wird sofort Klage eingereicht.

    Viele Grüße

    (Wenn es einen passenden Kode aus "O" gibt, ist dieser bei Schwangeren zu benutzen, sofern die Schwangerschaft den Zustand kompliziert ![Wird auch gerne vom MDK "übersehen"])

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Es handelte sich hier nicht um eine Prüfung im Sinne des SGB V, sondern um eine formale Rechnungs- und Zahlungsprüfung.
    Der MDK wurde nicht eingeschaltet.

    MfG
    Katja Bartels

  • Hallo,
    für mich passen die Aussagen "formale Rechnungs- und Zahlungsprüfung" mit der Frage nach der HD nicht ganz zusammen.
    Das würde ich versuchen mit dem Kostenträger zu klären.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)