Pneumonie als ND kodierbar?

  • Hallo Forum,

    ich bitte im folgenden Fall freundlich um Ihre Hinweise:

    Pat. wird stat. zum Re-Staging nach Chemo bei Lungen-Ca aufgenommen. Im CT Thorax wird dd ein bronchopneumonisches Infiltrat festgestellt, im Sputum sind E.coli B96.2 mit U80.4. Dieser Mibi-Befund geht erst nach der Entlassung ein. Pat. hat keinen Auswurf, kein Fieber und kein Husten. Er nimmt aus anderen Gründen selbst Cotrim (ist lungentranspl.). B96.2 mit Resisenz gegenüber Cotrim. Wie lassen sich diese Befunde kodieren?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und

    freundliche Grüße

    pay

  • Hallo Pay,

    wenn eine Pneumonie mit Keimbesiedelung durch E-Coli vorliegt, dann müsste die J15.5 mit der U80.4 kodiert werden. Da Cotrim nicht auf Keim sensibel, also keine Keimcodierung.

    Somit wird die Pneumonie „eigentlich“ auch nicht behandelt; dürfte meines Erachtens auch nicht kodiert werden.
    Wird noch mit Inhalationen etc. therapiert?

    CRP erhöht!! Warum Cotrim? Zuvor Erkrankung, die mit einer CRP-Erhöhung einhergeht?

    Wirklich gesicherte Pneumonie???? - „ DD“ ?!?!?! - Ich würde die Pneumonie unter den Vorrausetzungen nicht kodieren!!! „Zu dünnes Eis“ .... :wacko:

    Gruß
    ochpowi

  • Da Cotrim nicht auf Keim sensibel, also keine Keimcodierung.


    Dies widerspricht aber der Maßgabe, dass Keime obligat (DKR D012) anzugeben sind. Das eine testgerechte Antibiose nach Resistogramm medizinisch (völlig nachvollziehbar) sinnvoll und anzustreben ist, steht aber auch in diesem Fall, dem rein ökonomisch ausgerichteten (und richtliniengeleiteten) DRG-System diametral entgegen.

    Bzgl. der Pneumonie, hat diese, das in der DKR D003i erwähnte Patientenmanagement dahingehend beeinflusst, dass eine diagnostische Maßnahme (Abnahme der Probe und mikrobiologische Aufarbeitung) ergriffen wurde. Eine anschließende Therapie ist nicht zwingend gefordert, manchmal nicht möglich (wie im o.g. Fall), manchmal entscheidet sich aber auch der Arzt dagegen, weil er kein Therapiebedarf sieht. Dies kann auch nicht vom Kostenträger (ein-)gefordert werden, da dies ein Eingriff in die Behandlungsfreiheit darstellt.

    Wir haben dies häufig im Rahmen von Kurzliegern und ihren abgenommenen Urinkulturen. Wir machen dann aber den weiterbehandelnden niedergelassenen Arzt darauf aufmerksam, senden eine Kopie des Resistogramms und empfehlen eine entsprechende testgerechte Antibiose.

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Hallo Kodiak,

    die B96.2 zusätzlich zur J15.5 (Pneumonie durch Escherichia coli) als „Kreuz - Stern - System”? Ferner einen ESBL-Resistenzcode, bei nicht therapiegerechte Antibiotikagabe?

    Im CT differentialdiagnostisch bronchopneumonisches Infiltrat; keinen Auswurf, kein Fieber und keinen Husten; Cotrim bereits im Vorfeld bei anderer Erkrankung.

    Ich persönlich empfinde selbst als Verdachtsdiagnose diesen differentialdiagnostischen „Zufallsbefund“ eher als dürftig.

    Doch lasse ich mich gerne "belehren" ;) . Bin auch auf Meinungen anderer Forumsteilnehmer neugierig.

    Lieben Gruß
    ochpowi

  • Guten Morgen ochpowi,

    von der B96.2 hatte ich nicht gesprochen. Mit der Angabe ergibt sich kein informeller Mehrwert, da Escherichia coli bereits in J15.5 genannt wird. Anders verhält es sich mit der U80.4 und auch dieser Kode ist obligat anzuwenden. Der Aufwand/die Erfüllung der in der Nebendiagnosen-Richtlinie geforderten Kriterien zielen hier ganz klar auf die Pneumonie ab, die zweifellos einen diagnostischen Aufwand verursacht hat.

    Das hier ein abnormer Zufallsbefund vorliegt, kann mit dem Hinweis auf die Durchführung einer weiterführenden Diagnostik widerlegt werden.

    Ob sich die Verdachtsdiagnose durch den Nachweis der Krankheitserreger bestätigt hat, muss der behandelnde Arzt etnscheiden und entsprechend dokumentieren. Aber das ein kausaler Zusammenhang (V.a. Pneumonie bei Infiltraten -> Nachweis der Keime) besteht, hat diese Diskussion m.E. erst ins Rollen gebracht.

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Hallo zusammen,

    mal nochmal zurück. Beim Re-Staging wird ein suspekter Befund mit DD Pneumonie bei der CT Befundung genannt.
    Der Patient ist Lungentransplantiert. Es wird keine i.v. Antibiose eingeleitet, sondern nur die bestehende orale - wohl 3 mal wöchentlich 2-tägig genommen weitergeführt. Die Keime stammen aus dem Sputum - nicht aus einer BAL.

    Und jetzt wollen wir belegen, dass eine Pneumonie bei dem Hochrisikopatienten angenommen wurde?
    Mal im Ernst -wer nimmt uns das ab?

    Nun steinigt mich

    Elsa

  • Hallo nochmals,

    keine Pneumonie - keine Kodierung.... somit auch keine Keimkodierung!!!
    Wenn wirklich als V.a.-Diagnose, dann sollte auch entsprechend spezifisch therapiert werden, mit entsprechenden stationären Aufenthalt.
    Eine Diff-Diagnose, wo noch nicht einmal eine V.a.-Diagnose besteht...!?!?!
    Für mich bleibt meine Meinung bestehen. Keine Kodierung der Pneumonie.

    Ich würde auch gerne die Argumente für eine Kodierung der Pneumonie bei Begutachtung durch den MDK erfahren.
    Vor einigen Jahren waren die Diskussionen auch schon bei Kodierung der N39.0 (als die N39.0 noch "punktete") recht verschieden.


    LG
    ochpowi

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    keine Pneumonie - keine Kodierung.... somit auch keine Keimkodierung!!!

    Falsch....
    Das wird beim DIMDI anders gesehen. Siehe DIMDI Fragen u. Antworten

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo und guten Morgen zusammen,

    vielen Dank für Ihre Meinungen. Wir haben nun mit dem behandelnden Pneumologen gesprochen. Die Kodierung der Pneumonie erscheint uns hier tatsächlich zu dünn zu sein, so dass wir uns sowohl gegen diese als auch gegen die Kodierung der Keime entschieden haben.

    Freundliche Grüße und nochmals danke.

    pay

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Hallo und guten Morgen zusammen,
    ...dass wir uns .... gegen die Kodierung der Keime entschieden haben.


    Was falsch ist.... (siehe Post davor).