OPS für Dialyse ohne ZE-Rechnung erlaubt

  • Hallo zusammen,

    wenn der Klinik die Leistung der Dialyse nicht in Rechnung gestellt wurde, sondern der Erbringer (die Praxis) die Leistung direkt mit dem Kostenträger abgerechnet hat, kann sie nicht durch das Krhs in Form von OPS dokumentiert (der dann eine Auswirkung auf die DRG bzw. ein ZE hat) werden.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, stellt hier die Klinik nur die Räumlichkeiten zur Verfügung, für die dann die Praxis wohl eine Miete zahlen darf. Dies hätte aber keinen Einfluß auf die Codierung.

    Gruß
    Okidoki

  • Guten Morgen Herr Flöser,

    habe hier im Forum auch noch was dazu gefunden Dialyse. Mir stellt sich sich die Sache mittlerweile so dar, korrigieren sie mich wenn ich falsch liege. Der externe Arzt hat mit seinen Geräten und seinem Personal die Dialyse in ihren Räumen durchgeführt und diese Leistung direkt mit der Kasse abgerechnet. Dabei handelte es sich um eine Erstdialyse und somit hätte der externe Arzt diese Leistung ihrem Haus in Rechnung stellen müssen (was er scheinbar nicht tat) und sie hätten dafür den OPS kodieren und die höhere DRG abrechnen dürfen. Da die Kasse die Leistung dem externen Arzt bezahlt hat, möchte sie nun die Löschung der OPS bei ihnen, da über die von ihnen abgerechnete DRG die Leistung Dialyse der Kasse quasi zweimal in Rechnung gestellt wurde. Damit hapert es für mich in der Kommunikation zwischen dem externen Arzt und ihrem Haus (war bei uns anfangs mit dem KfH nicht anders). Wir fragen bei Dialysen grundsätzlich im KfH nach, wie viele Dialysen unserem Haus in Rechnung gestellt werden und geben nur diese OPS ein, da es auch schon mal vorkam, das nach Erstdialyse (bei uns) mit chronischer Dialysepflichtigkeit, das KfH die Patienten rückwirkend oder ab der zweiten Dialyse als KfH-Patienten führte und dann natürlich über die Kasse direkt abgerechnet hatte. Nun werden bei uns prinzipiell alle Erstdialysen und auch Folgedialysen in dem entsprechenden Aufenthalt zwischen dem KfH und unserem Haus verrechnet und wir kodieren dafür die OPS. Das die Kasse in ihrem Fall, sollte meine Darstellung korrekt sein, die gleiche Leistung nicht doppelt bezahlen möchte ist m.E. verständlich und auch korrekt.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Findus,

    soweit korrekt. Nur haben wir ja nicht das ZE für die Dialyse in Rechnung gestellt, sondern den OPS kodiert (der nun mal in die höhere DRG führt...). Zweimal abgerechnet hätten wir ja nur dann, wenn wir auch das ZE in Rechnung gestellt hätten.

    Mir ging es auch um Quellenangaben hierzu, da ich ausser der FPV nichts finden kann...
    Wenn ich einen Konsiliararzt beauftrage, kann ich auch dessen Diagnosen in meine Kodierung übernehmen.
    Ist aber etwas anders gelagert, da wir vom Koniliarius auch eine Rechnung bekommen...

    T. Flöser

  • Guten Abend Herr Flöser,

    ich habe in meinem letzten Post auch nichts vom ZE geschrieben. Wenn der externe Arzt mit der KK abgerechnet hat und sie den OPS kodieren und eine höhere DRG erzielen, dann wurde die Leistung zweimal von der KK bezahlt. Einmal an den externen Arzt und einmal über die höhere DRG an ihr Haus. Und zweimal bezahlen wird die KK wohl nicht. Der Fehler liegt wie gesagt darin, dass der externe Arzt eine Leistung, die sie an dritte in Auftrag gegeben haben, selbst mit der Kasse und nicht mit ihrem Haus abgerechnet hat. Das wäre laut KHEntgG...

    Zitat

    § 2 KHEntG (gekürzt):
    Nicht zu den Krankenhausleistungen nach Satz 2 Nr. 2 gehört eine Dialyse, wenn hierdurch eine entsprechende Behandlung fortgeführt wird, das Krankenhaus keine eigene Dialyseeinrichtung hat und ein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung nicht besteht.


    ...nur möglich, wenn es sich nicht um eine Erstdialyse gehandelt hätte. Natürlich sind alle...

    Zitat

    Alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, sind zu kodieren. Dieses schließt diagnostische, therapeutische und pflegerische Prozeduren ein.
    • Spezialeinrichtungen oder Geräte oder spezielle Ausbildung erfordert.
    T. Flöser


    ...erbrachten Prozeduren zu kodieren, aber in ihrem speziellen Fall hat der Erbringer schon eine Rechnung an die Kasse gestellt. Somit hatten sie (außer den Räumen) quasi keinen Anteil an der Prozedur und damit wäre die Prozedur durch sie nicht zu kodieren. Hätte der externe Arzt mit ihnen abgerechnet, dann hätten sie Geld an diesen bezahlt, den OPS kodieren und den Betrag für die höhere DRG "kassieren"dürfen.

    MfG findus

    MfG findus

  • Das scheint ja eine recht komplizierte Prozedur zu sein. Da ist es gar nicht so einfach heraus zu finden an wen die finale Rechnung jetzt geht. Ich muss leider auch zugeben, dass ich etwas verwirrt bin, wie das jetzt mit der Miete der Dialyseeinrichtung aussieht. Betrifft das jetzt die Kliniken? Die Ärzte? Ist wohl zu Klinik zu Klinik unterschiedlich und so muss man sich jeden einzelnen Fall ansehen.