Heimbeatmung intensivmedizinisch versorgter Patienten --> Definition intensivmedizinischer Patient

  • Hallo Forum,

    lt. der dt. Kodierrichtlinie 1001h sind die Beatmungsstunden für tracheotomierte Patienten mit einem Heimbeatmungsgerät zu zählen, wenn es sich um "intensivmedizinisch" versorgte Patienten handelt.

    Nun mein Problem: In der Behandlung hochquerschnittgelähmter Patienten mit Zwerchfelllähmung erfolgt die kontinuierliche Beatmung bei uns mit einem Heimbeatmungsgerät (außer bei ganz frisch Verletzten) auf einer Station für Rückenmarkverletzte. Laut der deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie handelt es sich um einen Intensivpatienten, wenn die Vitalfunktionen gestört sind und diese künstlich aufrecht erhalten werden müssen. Dies wird sowohl auf der Intensivstation, als auch auf der Station für Rückenmarkverletzte getan.

    Ich finde keine exakte Definition zum Thema "intensivmedizinischer Patient" und bin mir unsicher, ob ich die Beatmungstunden nun auch auf Nicht-ITS alias der Station für Rückenmarkverletzte erfassen darf (was ich natürlich gern tun würde)???

    Hat Jemand ähnliche Erfahrungen oder Probleme? Beatmungsstunden zählen oder nicht?

    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen! ;)

    Gruß

    MedCon_111

    MedCon_111

  • Hallo MedCon_111,

    wenn Sie eine exakte Definition zum Thema "intensivmedizinisch versorgter Patient" finden, dann veröffentlichen Sie ihn bitte ganz rasch. Ich glaube, diese Definition würde vielen helfen.
    Alleine eine Störung einer Vitalfunktion kann nicht ausreichen, denn alle Pat., die beatmet werden müssen haben eine Störung ihrer pulmonalen Situation.

    Was wird denn bei diesen Patienten überwacht? Monitoring?
    Gibt es noch andere Vitalparameter, die gestört sind?
    Wie ist die pflegerische bzw. ärztliche Besetzung auf dieser Station?

    Es muss nicht an der Tür stehen, dass es sich um eine Intensivstation handelt, aber Überwachung und Therapie müssen sich von einer Normalstation unterscheiden.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo B.W.,

    Danke für Ihre Antwort!

    Die Beatmungsbetten sind genauso mit Monitoring etc. ausgestattet und bei den meisten Patienten sind mehrere Vitalparameter gestört, die Personalbesetzung ist "ähnlich" :whistling: , ich zähle die Beatmungsstunden und lasse es auf MDK-Streitigkeiten ankommen...mal abwarten.

    Viele Grüße

    MedCon_111

    MedCon_111

  • Guten Morgen, Forum,

    ich bitte kurz um Hilfe bei der Interpretation:

    Zitat aus den DKR:

    Für den Sonderfall von heimbeatmeten Patienten, die über ein Tracheostoma beatmet werden, ist analog zur Regelung zu intensivmedizinisch versorgten Patienten, bei denen die maschinelle Beatmung über Maskensysteme erfolgt, vorzugehen. Dies bedeutet, dass die Beatmungszeiten zu erfassen sind, wenn es sich im Einzelfall um einen „intensivmedizinisch versorgten Patienten“ handelt. 

    Wie habe ich im "Einzefall" zu verstehen... 

    Gruß

    B. Schrader

  • Guten Morgen,
    So wie Sie das Problem schildern, führen Sie lediglich die Heimbeatmung fort, ohne dass ein zusätzliches intensivmedizinisch relevantes Problem zur bestehenden Beatmung neu hinzugekommen ist, welches intensivmedizinisch versorgt werden muss. Zu nennen wären zB Herz-Rhythmusstörungen, eine Pneumonie, akutes Nierenversagen o.ä., also eine Behandlung akut vital-bedrohlicher Erkrankungen. Zur Intensivmedizinischen Versorgung gehört dann bei den Beatmungspatienten eine regelmäßige Blutgasanalyse, das Führen eines Beatmungsprotokolls, dokumentierte Änderungen der Beatmung nach der BGA, etc.
    Des Weiteren gehört zu einer intensivmedizinischen Versorgung auch der entsprechende Personalschlüssel, wie er zum Beispiel gesetzlich im Krankenhausplan NRW verankert ist.
    Diese Bedingungen sehe ich als Voraussetzung, damit es sich "im Einzelfall um einen intensivmedizinisch versorgten Patienten“ handelt.
    MfG
    H. Mende

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Hendrik Mende


    ___________________________

    Success is a journey, not a destination. (A. Ashe)

  • ein zusätzliches intensivmedizinisch relevantes Problem zur bestehenden Beatmung neu hinzugekommen ist, welches intensivmedizinisch versorgt werden muss. Zu nennen wären zB Herz-Rhythmusstörungen, eine Pneumonie, akutes Nierenversagen o.ä., also eine Behandlung akut vital-bedrohlicher Erkrankungen.


    Guten Morgen,

    recht vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ich würde den Fall hier gern einstellen:
    Nach Laborkontrolle und Ausschluss eines akuten Abdomens erfolgte die Verlegung der Patientin auf unsere Intensivtherapiestation zur weiteren Therapie. Die Beatmung wurde bei gesichertem ESBL 3 MRGN und Pseudomonas aeruginosa 4 MRGN mit bekannten Parametern über das Heimbeatmungsgerät der Patientin fortgeführt. Der Abszess an der Bauchdecke wurde am .. .. 2014 in Lokalanästhesie inzidiert und gespült. Danach unkomplizierte Abheilung.Bei bekannter Dysfunktion der PEG wurde eine Gastroskopie durchgeführt, wo ein burried bumper diagnostiziert wurde. Eine Mobilisierung der Halteplatte war endoskopisch nicht möglich, so dass am .. .. .2014 die operative Entfernung der PEG und endoskopische Entfernung des Stent im Ductus Choledochus sowie in gleicher Sitzung eine endoskopisch gestützte Neuanlage der PEG erfolgte. Der Kostaufbau über die PEG konnte nach Hausstandard erfolgen und kann in Ihrer Einrichtung nach gewohntem Schema fortgesetzt werden. Die PEG- Pflege wird wie folgt empfohlen: Täglicher Verbandswechsel, Lösen der Halteplatte, Desinfektion der Sonde, danach wird diese 2 - 3 cm in den Magen vorgeschoben und dort um 360° gedreht, danach Halteplatte anziehen und fixieren.Für die Wunden im linken und rechten Mittelbauch sowie der Wunde der alten PEG (oberhalb der aktuellen PEG) empfehlen wir regelmäßige Verbandswechsel mit Jodsalbenverband für 3 weitere Tage. Danach trockene Verbandswechsel mit zeitgerechter Entfernung des Nahtmaterials bis spätestens .. … .2014. 
    Bei bekannter Besiedelung mit 3+4 MRGN Keimen wurde die Patientin isoliert.

    Liegt hier ein zusätzliches - intensivmedizinisch relevantes- Problem vor?

    Gruß,

    B. Schrader