Hallo Forum,
lt. der dt. Kodierrichtlinie 1001h sind die Beatmungsstunden für tracheotomierte Patienten mit einem Heimbeatmungsgerät zu zählen, wenn es sich um "intensivmedizinisch" versorgte Patienten handelt.
Nun mein Problem: In der Behandlung hochquerschnittgelähmter Patienten mit Zwerchfelllähmung erfolgt die kontinuierliche Beatmung bei uns mit einem Heimbeatmungsgerät (außer bei ganz frisch Verletzten) auf einer Station für Rückenmarkverletzte. Laut der deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie handelt es sich um einen Intensivpatienten, wenn die Vitalfunktionen gestört sind und diese künstlich aufrecht erhalten werden müssen. Dies wird sowohl auf der Intensivstation, als auch auf der Station für Rückenmarkverletzte getan.
Ich finde keine exakte Definition zum Thema "intensivmedizinischer Patient" und bin mir unsicher, ob ich die Beatmungstunden nun auch auf Nicht-ITS alias der Station für Rückenmarkverletzte erfassen darf (was ich natürlich gern tun würde)???
Hat Jemand ähnliche Erfahrungen oder Probleme? Beatmungsstunden zählen oder nicht?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Gruß
MedCon_111