Frage zu dem PEPP-Entgeltkatalog

  • Einen schönen guten Tag allerseits,
    mir stellt sich gerade die Frage was in der Anlage 1a des PEPP- Entgeldkatalog mit „ ohne komplizierende Nebendiagnose, ohne komplizierende Konstellation“ bzw. „mit komplizierender Nebendiagnose, oder mit komplizierender Konstellation“ gemeint ist?

    Was sind also:
    1.) komplizierende Nebendiagnosen
    2.) komplizierende Konstellationen

    Gibt es schon einen Art Empfehlung wie mit diesen „Konstellationen“ umgegangen werden soll?


    Viele Grüsse,
    Thomas.

  • Guten Morgen,

    meine Neugier ist unermesslich. Wo ist dieser Katalog bereits zu haben?

    Zu Ihren Fragen kann man allerdings auch ohne Kenntnis des Katalogs sagen:

    Zitat

    Was sind also:
    1.) komplizierende Nebendiagnosen
    2.) komplizierende Konstellationen

    Es dürfte sich hier um ähnliche Tabellen (so gen. Funktionen) handeln, wie sie aus dem System der Somatik auch bekannt sind.


    Zitat

    Gibt es schon einen Art Empfehlung wie mit diesen „Konstellationen“ umgegangen werden soll?

    Die Empfehlung in der Somatik lautete immer: Die Konstellation des Patienten korrekt und sauber abbilden, den Rest machen die Berechnungsalgoritmen. Ersparen Sie sich die Suche nach Optimierungen, sonst geht die ganze alte sinnlose Diskussion um upcoding wieder los.

    Gruß

    merguet

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich habe eine Frage zu den Vergütungsstufen. Es wird immer gesagt die Kalkulation beruht auf dem Fallbezug.
    Wie soll denn nun abgerechnet werden? Wird der Aufenthalt in seiner Dauer (Fall) betrachtet und einer Vergütungsstufe zugeordnet (d.h. eine BWR/Tag für den gesamten Aufenthalt) oder findet innerhalb des Falles eine Degression statt (durchläuft die Fallabrechnung die Vergütungsstufen entsprechend der VWD)?

    Ich bitte um Erhellung - ggf. mit Angaben wo dies beschrieben wird - stehe zu dieser Problematik vollständig auf dem Schlauch.

    Gruß Elsa

  • Schönen guten Tag Elsa,

    Es gilt: 1 Fall --> 1 PEPP. Für die Tage 1-n gibt es die Vergütungsstufe 1, für die Tage n+1 bis m die Vergütungsstufe 2 usw.

    Eine verbindliche zugängliche Quelle kann ich Ihnen allerdings nicht nennen, da die entsprechenden Unterlagen aufgrund der fehlenden Einigung noch nicht öffentlich sind. Vertrauen Sie darauf, dass meine Angaben auf Informationen aus "gut informierten Kreisen" beruhen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Elsa,

    ich kann Hr. Schaffert nur zustimmen, es wird tagesbezogen abgerechnet. Sie ermitteln nicht zum Schluss die Vergütungsstufe und dieses Relativgewicht ist für jeden Tag der Behandlung gültig. Vielmehr summieren Sie die Kalendertage pro Verweildauerintervall und multiplizieren diese mit dem entsprechend zugehörigen Realtivgewicht.

    Bsp(alles fiktiv): Ihr Ptaient wird 40 Tage behandelt, sie landen im 3. Zeitintervall der entsprechenden PEPP.

    1. Zeitintervall 1-10 BT , RG von 2 pro BT/ 2. Zeitintervall 11-30 BT, RG von 1,5 pro BT / 3. Zeitintervall 31-50 BT, RG von 1 pro BT

    Erlösberechnung: 10*2 + 20*1,5 + 10*1= 20+ 30+ 10= 60

    Die Summe der RG (60) multiplizieren Sie entsprechend mit dem gültigen Basisentgeltwert und schon haben Sie Ihren Erlös.

    VG c_c

  • Hallo,

    mich interessiert, wie das festgelgt wird, ob der Patient in die "Psychiatrie"- oder in die "Psychosomatik"- Schiene rutscht.

    - An der Hauptdiagnose? (Wie wird das dann mit Patienten, die im stationären Aufenthalt wechseln (erst Akutpsychiatrie, dann Stabilisierung, am Ende PT- Abteilung)?

    - Am Vorhandensein von "Komplexcodes" (bei uns dann 9-624)? Was passiert dann, wenn dieser evtl. mal nicht erreicht werden sollte?

    Ich freue mich, wenn ein Insider hier vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen könnte :)

    mit vielen Grüßen

    N. Zimmermann

  • Hallo Frau Zimmermann,

    im (vorläufigen) Definitionshandbuch findet sich auf S.5 unter "SK-Zuordnung" folgendes:

    "Eine Aufgabe des Groupers ist es, jede Behandlungsepisode einer Strukturkategorie zuzuordnen. Diese Zuordnung
    erfolgt primär anhand des Aufnahmegrundes („teilstationär“ bzw. „vollstationär“) und der verwendeten
    Fachabteilungsschlüssel. Die Zuordnung erfolgt hierarchisch, wobei die teilstationären Strukturkategorien den
    vollstationären Strukturkategorien im SK-Zuordnungsalgorithmus vorgeordnet sind. Innerhalb der Strukturkategorien
    mit gleichem Aufnahmegrund stehen die PEPP der Kinder- und Jugendpsychiatrie vor denen der Psychosomatik. In die
    Strukturkategorien Psychiatrie, vollstationär und Psychiatrie, teilstationär werden alle Fälle vereinigt, die weder die
    Bedingungen der Psychosomatik noch der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfüllen."

    Die Psychiatrie ist also quasi eine Resteklasse... :D

    Auf S.143 findet sich in der "Entscheidungslogik" für PSO (Psychosomatik, vollstationär) die Zeile/Bedingung:
    "FA Fachabteilung Psychosomatik" und dazu eine kleine Tabelle mit Fachabteilungsschlüsseln, die als Fachabteilung Psychosomatik
    gültig sind:

    Fachabteilung Psychosomatik (SKPSO-0)
    2931 Allg.Psych./Spkt.Psychosomatik/Psychoth.
    3100 Psychosomatik/Psychoth.
    3160 Psychosomatik/Psychoth./Tageskl.(für teilst.PS)
    3161 Psychosomatik/Psychoth./Nachtkl.(für teilst.PS)
    3190 Psychosomatik/Psychoth./o.Diff.n.Spkt.(II)
    3191 Psychosomatik/Psychoth./o.Diff.n.Spkt.(III)
    3192 Psychosomatik/Psychoth./o.Diff.n.Spkt.(IV)

    Demnach würde ich vermuten, die Zuordnung zur PSM erfolgt anhand des §301-Fachabteilungsschlüssels (bei Aufnahme?).

    Beste Grüße - NV

  • Hallo allerseits,

    sorry, als Nicht-Somatiker ( :D ) muss ich noch einmal auf die Begriffe "komplizierende Konstellation" und "komplizierende Nebendiagnosen" eingehen:

    Gehe ich recht in der Annahme, dass es dazu noch detaillierte Listen geben wird?

    ... oder noch besser: könnte jemand diese Begriffe mal grundsätzlich erklären (für den Fall, dass ich der Einzige bin, der mit diesen Begriffen aus dem DRG-System der Somatik nichts anfangen kann, bitte ich tausendmal um Entschuldigung - wohlwissend dass sich die meisten wohl nicht outen wollen)?

  • Hallo Anyway,

    Ihre Annahme, dass es dazu entsprechende Listen mit allen Kodes gibt, die darunter fallen, ist korrekt. Diese finden sich im Definitionshandbuch. Dabei steht der Begriff "Komplizierende Nebendiagnosen" für unterschiedliche Listen aus Nebendiagnosen, die jeweils in unterschiedlichen PEPPs zu einer Höhergruppierung führen. Der Begriff "Komplizierende Konstellation" kann mehr bedeuten als eine einfache Diagnosenliste, nämlich eine Kombination aus Diagnosen, Prozeduren, Alter etc., die für einen Fall zutreffen müssen, damit er die Bedingung erfüllt.

    Schöne Grüße

    Antonella

  • Schönen guten Tag,

    um gleich der nächsten Frage vorzubeugen:

    Die Definitionshandbücher werden (erst) veröffentlicht, wenn sich die Selbstverwaltung auf den Katalog geeinigt hat oder eine Ersatzvornahme durch das Ministerium erfolgt ist. So lange müssen wir uns noch in Geduld üben!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,