Guten Morgen,
das BMG hat am 29.10.2012 diversen (Fach-) Verbänden den Referentenentwurf für eine „Verordnung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2013“ (Verordnung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik – PEPPV 2013) übersandt, die u.a. auch Abrechnungsbestimmungen und Fallzusammenführungsregelungen enthält, und kündigt darin das Vorhaben der Ersatzvornahme gem. § 17d Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 KHG an, „damit psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen entscheiden können, ob sie von der Möglichkeit einer optionalen Nutzung des Entgeltsystems im Jahr 2013 Gebrauch machen wollen.“
Am 12.11.2012 findet hierzu eine Anhörung der (Fach-)Verbände im BMG statt. Weiterhin wurde als Anlage eine "finale" Version des PEPP-Entgeltkatalogs (Anlage 1a, 1b, 2a, 2b, 3 und 4) veröffentlicht, die diverse Änderungen zum ersten Entwurf aus September 2012 (z.B. bezüglich diverser Bewertungsrelationen innerhalb der Vergütungsstufen aber auch bezüglich der Anzahl der Zusatzentgelte) enthält.
Dieser PEPPV 2013-Entwurf wird nun nach und nach verteilt, u.a. steht er bereits Mitgliedern der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.V. (s. KH/Reha-Mitteilung Nr. 370/2012 vom 30.10.2012) zur Verfügung.
MfG,
ck-pku