Psych Entgeltsystem - PEPP 2013

  • Guten Morgen,

    hier finden Sie die Pressemitteilung des BMG und hier einen kurzen Artikel aus dem Deutschen Ärzteblatt zur Ersatzvornahme.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo zusammen,

    in der Pressemitteilung der BMG findet sich die folgende Information: "Darunter sind Entgelte für die Versorgung von hochaufwändigen Patientinnen und Patienten, für die die Einrichtungen im bisherigen Vergütungssystem keine erhöhte Vergütung erhalten." Damit ist - nehme ich an - u.a. auch das PEPP P004 "Intensivbehandlung bei Erwachsenen, ab 3 Merkmalen" gemeint. Das bisherige "mit mehr als 3 Merkmalen" wurde korrigiert, die für das PEPP nötigen 75% der Pflegetage aber nicht. Das bedeutet, ein Patient der z.B. 10 Tage lang mit 3 oder mehr Merkmalen als intensiv eingestuft wurde, müsste bis spätestens zum 15. Tag entlassen werden können. Bei höherer Verweildauer fällt er in eine niedriger gewichtete PEPP. Ich behaupte jetzt einfach mal das PEPP P004 wird nicht sehr häufig vorkommen!
    (Es sei denn der Patient bricht die Behandlung ab, dann wären die Vorraussetzungen erfüllt!)
    Grüße, helmutwg

  • Guten Morgen helmutwg,

    Damit ist - nehme ich an - u.a. auch das PEPP P004 "Intensivbehandlung bei Erwachsenen, ab 3 Merkmalen" gemeint. Das bisherige "mit mehr als 3 Merkmalen" wurde korrigiert, die für das PEPP nötigen 75% der Pflegetage aber nicht.


    bin ein wenig ratlos, möglicherweise bin ich nicht auf dem Laufenden, ich kann jedoch keine Information finden, dass dem so sei. Auch im Definitionshandbuch ist weiterhin von "ab 3 Merkmalen" die Rede.

    Freundliche Grüße

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Hallo E. Rah.,

    ich gehe davon aus, dass sich helmutwg auf Seite 25 im Definitionshandbuch bezieht. Hier ist beschrieben, dass die PEPP P004Z voraussetzt, dass mind. 75% der Pflegetage mit 3 oder mehr Kriterien kodiert wurden. Bei 10 Tagen mit 3 oder mehr Intensivkriterien und anschließend nur noch 2 oder weniger Kriterien erfolgt die Eingruppierung in eine niedriger bewertete PEPP ab einer Behandlungsdauer von 14 oder mehr Pflegetagen, da dann der Anteil der Tage mit 3 oder mehr Kriterien bei weniger als 75% (10/14 = 71,4%) liegt.

    Bei Anteil > 50% geht die Intensivbehandlung ggf. in die komplizierende Konstellation mit ein.


    (Pflegetage: Die Anzahl der Pflegetage ist die Summe aller Tage, an denen sich der Patient in teil- oder vollstationärer Behandlung befand (inkl. Aufnahmetag und Tag der Entlassung).)


    Freundliche Grüße

    M. Klee

  • Hallo MKlee,

    vielen Dank, das war ein Missverständnis meinerseits. Ich hatte helmutwg nicht so verstanden, dass es ihm um die Korrektur in eine neue Bezeichnung der PEPP ging, sondern meinte es ginge um die Triggerung des PEPP durch andere OPS.

    Freundliche Grüße

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Hallo zusammen,

    das Definitionshandbuch gibt ja auch Einiges her zu den 1:1-Betreuungen.

    Kann mir jemand die Staffelung erläutern? Es geht, scheint es, ab 80 Stunden (oder 40?) ununterbrochene 1:1-Betreuung durch 3-jährig-examiniertes Pflegepersonal los, um überhaupt irgendein Relativgewicht zu erzielen.

    Das würde ja bedeuten, dass alles darunter irrelevant wäre? Für unser Haus würde das bedeuten, dass wir, wie auch bei den Intensivbehandlungen, kaum je in den Bereich der hohen Relativgewichte kämen. Und wir machen wirklich viele 1:1-Betreuungen, aber eher nicht unter den genannten Bedingungen.

    Oder habe ich es nicht richtig verstanden?

    Freundliche Grüße

    Jorge

  • Guten Morgen,

    beachten Sie bitte unbedingt, dass auf der Homepage des InEK (zusätzlich zu den bisherigen Veröffentlichungen für 2011/2013)

    eingestellt worden sind.

    Ferner verweise ich auf einen kurzen Artikel zum Thema aus der KU, den Sie hier finden.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo Jorge,

    meinem Verständnis nach werden nach Definitionshandbuch Seite 24/25 bei den 1:1-PEPPs die dokumentierten 1:1-OPS mit der mittleren Dauer summiert (z.B. bei 6 - 12 Stunden mit 9 Stunden). Die Gesamtdauer muss jeweils einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, damit dann die entsprechende PEPP im Ergebnis herauskommt. Dieser Schwellenwert liegt in der Tat bei mindestens 80 Stunden im Fall, bei einer Dauer darunter fällt eine "normale" PEPP oder ggf. die Intensivbehandlungs-PEPP an.

    Es geht aber meines Erachtens nicht um durchgängige 1:1-Betreuung, sondern um abschnittweise 1:1-Betreuung von jeweils mindestens 6 Stunden.

    Der OPS für 2 - 6 Stunden wird offensichtlich nicht berücksichtigt bei der Berechnung.

    Interessant ist, dass dieser OPS-Kodes ggf. bei Fallzusammenführungen zu einem erhöhten Entgelt führen kann, da hier ja keine anteilige Bewertung vorgenommen wird, sondern der absolute Wert der 1:1-Stunden relevant ist.

    Dass es sich um einen examinierte Kraft handelt, würde ich aus dem OPS nicht herauslesen: "Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen." Ein Pflegehelfer müsste meines Erachtens dieses Kriterium auch erfüllen.

    Freundliche Grüße

    M. Klee

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Dass es sich um einen examinierte Kraft handelt, würde ich aus dem OPS nicht herauslesen: "Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen." Ein Pflegehelfer müsste meines Erachtens dieses Kriterium auch erfüllen.


    Rein formal betrachtet ist dieser Satz sinnlos, weil es in diesem OPS eben keine "spezifizierten Berufsgruppen" gibt. Mein Hinweis darauf im Rahmen der Vorabversion (siehe https://www.mydrg.de/forum/index.ph…83342#post83342 Punkt 5) wurde vom DIMDI leider auch nicht für die endgültige Version berücksichtigt.

    Ich gehe jedoch davon aus, dass in Analogie zu den anderen Psych-OPS die dort genannten Berufsgruppen gemeint sind. Jedenfalls bin ich mir ziemlich sicher, dass zumindest bei der Echtabrechnung der MDK eine entsprechende Analogie ziehen wird. Ich habe mal die Frage ans DIMDI gestellt:

    Zitat

    In den OPS 9-640 wurde in 2013 die „Ausbildungsklausel“ aufgenommen. Darin heißt es: „Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben…“. Die jeweiligen Berufsgruppen werden jedoch innerhalb dieses Kodes gar nicht spezifiziert. Sind hier in Analogie zu den anderen Kodes aus dem Bereich der Psychiatrie die gleichen Berufsgruppen gemeint oder werden in diesem Fall auch andere abgeschlossene Berufsausbildungen wie beispielsweise Pflegehelfer anerkannt?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Ich bitte Sie, die Antwort auch zu veröffentlichen, da die Frage bereits häufiger diskutiert wurde.


    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen Jorge,

    Kann mir jemand die Staffelung erläutern? Es geht, scheint es, ab 80 Stunden (oder 40?) ununterbrochene 1:1-Betreuung durch 3-jährig-examiniertes Pflegepersonal los, um überhaupt irgendein Relativgewicht zu erzielen.

    Zu der Frage 40h oder 80h: Innerhalb der Prä-Strukturkategorien ist der Grenzwert 80 h. Bei diversen PEPPs der PAXXA handelt es sich um eine "komplizierende Konstellation", durch die der Fall ab einer 40 h 1:1 Betreuung in die höher bewerterte PEPP eingruppiert wird.

    Freundliche Grüße

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin