Liebe KollegInnen,
die DRG-Erlöse beinhalten bekanntlich auch die Pflegeleistungen. Diese sind über Pflegediagnosen bzw. Prozeduren abzubilden. In der Neurologie sind viele "klassische Pflegediagnosen" (bspw. Sprech-/Sprachstörungen, Inkontinenz, Dekubitus, etc.) - hoffentlich - auch den Ärzten bekannt und werden somit erfasst.
Oft ergeben sich aus der zusätzlichen Kodierung von durchaus aufwandsrelevanten Pflegeleistungen jedoch keine höheren Erlöse. Dadurch besteht u. U. die Gefahr, dass die Leistungen der PflegemitarbeiterInnen dann doch nicht adäquat dokumentiert wird.
Wird eine Vernachlässigung dieser Dokumentation langfristig Einfluss auf die Personalbemessung haben ?