Bedeutung der Pflegeleistungen im DRG-System ?

  • Liebe KollegInnen,

    die DRG-Erlöse beinhalten bekanntlich auch die Pflegeleistungen. Diese sind über Pflegediagnosen bzw. Prozeduren abzubilden. In der Neurologie sind viele "klassische Pflegediagnosen" (bspw. Sprech-/Sprachstörungen, Inkontinenz, Dekubitus, etc.) - hoffentlich - auch den Ärzten bekannt und werden somit erfasst.
    Oft ergeben sich aus der zusätzlichen Kodierung von durchaus aufwandsrelevanten Pflegeleistungen jedoch keine höheren Erlöse. Dadurch besteht u. U. die Gefahr, dass die Leistungen der PflegemitarbeiterInnen dann doch nicht adäquat dokumentiert wird.
    Wird eine Vernachlässigung dieser Dokumentation langfristig Einfluss auf die Personalbemessung haben ?

  • :D Hallo DRG´ler!

    ...ich denke, das es ganz darauf ankommt, welche Verfahren man nutzt, um Pflegeleistungen zu erfassen. Es gibt viele Verfahren (u.a. das DTA - System...ist den meisten hier ja schon bekannt....), dennoch sollten wir Pflegekräfte davon absehen, die PPR als "LANGFRISTIGES Mittel der Wahl" anzusehen! Übergangsweise könnte man versuchen die PPR Vorgaben zu nutzen, um bei der Pflegediagnosefindung einen Anhaltspunkt zu haben!! Auf lange Frist gesehen, würde uns die PPR in in ein Chaos stürzen, da u.a. deren Kostenhomogenität und die verschieden Varianzen in den unterschiedlichen PPR- Gruppen das größte Problem darstellen!

    Liebe Pflegekräfte, geschätzte Kollengen, bitte bedenken Sie:

    Suchen Sie nicht nach neuen Methoden, um Pflegeleistungen zu erfassen, sondern suchen Sie Pflegesysteme die es schon gibt (z.B. EBN!!!). Durch sinnvolle Verknüpfung dieser Methoden, hätten wir ein 1000% Instrument, welches Pflegebezogene Zustände, Sie nach dem 6 schrittigen Pflegeprozess evaluiert und dies somit abrechenbar macht!

    Mehr davon in meiner Diplomarbeit ......ab März einzusehen...!

    MfG
    DTA

    [ Dieser Beitrag wurde von DTA am 21.09.2001 editiert. ]

  • Hallo,

    immer wieder trifft man auf dieses Mißverständnis hinsichtlich der DRG: diese sind NICHT ein Leistungsnachweis und dienen NICHT der Dokumentation ärztlicher, pflegerischer, technischer, verwaltungsmäßiger oder sonstiger Leistungen sondern sie sind ein
    KLASSIFIKATIONSSYSTEM, das künftig als Abrechnungsinstrument gebraucht (mißbraucht?) werden soll.

    Der Erlös für einen DRG-Fall umfaßt (idealerweise) alle vorher hineinkalkulierten Kosten: pflegerische, ärztliche, technische usw. -
    (die Repräsentation der pflegerischen Aufwände kann sich jeder in den australischen Kalkulationstabellen ansehen).

    Die Krankenhausärzte werden (ungefragt) dazu herangezogen, durch zusätzliche Dokumentationsarbeit die Grundlagen für die Klassifikation der einzelnen Fälle zu erstellen. Damit wird ihnen künftig ein großer Teil der Verantwortung für die Erlössituation eines Hauses aufgebürdet.

    Vermutlich wären viele Kliniker froh, wenn sie nicht in diese Verantwortung gezwungen würden oder wenn sie diese wenigstens mit anderen Berufsgruppen (Pflege?) teilen könnten. Bemühungen der Pflegeverbände, im DRG-System stärker eingebunden zu sein, sind unter diesem Aspekt zu begrüßen und sollten seitens der Ärzteschaft ohne Berührungsängste unterstützt werden.

    Das Einfordern einer Dokumentation pflegerischer Leistungen (s.o.) oder gar von "Pflege-DRGs" als Konkurrenzmodell zum diagnosebasierten (ärztelastigen) DRG-System ist kontraproduktiv und führt nur zu einer Aufsplitterung der Kräfte.

    viele Grüße
    Peter Brenk

  • Hallo Forum, hallo Herr Brenk,

    Zitat


    Original von PeterBrenk:
    immer wieder trifft man auf dieses Mißverständnis hinsichtlich der DRG: diese sind NICHT ein Leistungsnachweis und dienen NICHT der Dokumentation ärztlicher, pflegerischer, technischer, verwaltungsmäßiger oder sonstiger Leistungen sondern sie sind ein
    KLASSIFIKATIONSSYSTEM, das künftig als Abrechnungsinstrument gebraucht (mißbraucht?) werden soll.

    Der Erlös für einen DRG-Fall umfaßt (idealerweise) alle vorher hineinkalkulierten Kosten: pflegerische, ärztliche, technische usw. -
    (die Repräsentation der pflegerischen Aufwände kann sich jeder in den australischen Kalkulationstabellen ansehen).

    Ich habe auch den Eindruck, dass hier oft ein Missverständnis hinsichtlich der Bedeutung von Pflegediagnosen besteht. Um hier zu einem besseren Verständnis zu kommen, ist es wohl nicht zu umgehen, sich mit einigen Dingen zu beschäftigen, die über die Klassifikation der Behandlungsfälle hinausgehen, nämlich:

    - der Ermittlung der Fallkosten auf Krankenhausebene und die Art und Weise, wie diese zu landesweiten bzw. bundesweiten Durchschnittswerten zusammengefasst werden.

    - der Frage, wie aus Durchschnittswerten einheitliche Erlöse festgesetzt werden sollen.

    - der Frage, welche statistischen Kritereien erfüllt sein müssen, damit die Definition von DRGs abgeändert werden soll/muss (Split, völlige Neudefinition).

    Sogenannte Pflegediagnosen dienen im DRG-System genauso wie alle anderen Diagnosen letztlich nur dazu, das typische einer DRG zu kennzeichnen. Bekanntes Beispiel ist die Schlaganfall-DRG B70A: Wenn ein Schlaganfallpatient inkontinent ist, (Hauptdiagnose Apoplex, Nebendiagnose Harn- oder Stuhlinkontinenz), reichen diese Angaben aus, den Fall in diese resourssenintensivste Schlaganfall-DRG einzugruppieren, weil hier der Pflegeaufwand gegenüber einem Patienten ohne Inkontinenz einfach höher ist. In den von Ihnen genannten australischen Kalkulationstabellen lässt sich dies sehr gut ablesen, das Kostenmodul Pflege ist in der B70A prozentual viel höher, als in der B70B oder B70C.

    Bezüglich der Anzahl der erforderlichen Diagnosen und der Frage, welche Diagnosen entscheidend sind, hilft letztlich nur das Nachlesen im Grouperalgorithmus weiter.

    Wichtig für die Honorierung der Pflegeleistungen ist nicht, noch eine möglichst lange Liste anderer Pflegediagnosen zu dokumentieren, wichtig ist vielmehr, dass auch in Deutschland möglichst bald Kostentabellen zur Verfügung stehen, in denen möglichst differenziert der Pflegeaufwand jeder einzelnen DRG nachvollziehbar abgebildet ist und zwar anhand von Kostendaten, nicht über ICDs und OPS.

    Um hier weiterzukommen, brauchen wir m. E. nicht noch mehr Pflegediagnosen, sondern die Umsetzung der im KPMG-Kalkulationshandbuch vorgegebenen Kostenausgliederung in Kostenmodule in einer möglichst repräsentativen Auswahl bundesdeutscher Krankenhäuser.

    Eines dieser Kostenmodule berücksichtigt die fallbezogenen direkten und indirekten Pflegekosten (ein anderes Arztkosten, andere sind für Röntgenleistung, Intensivbehandlung, Unterkunft, Abschreibungen usw.).

    Mit freundlichen Grüßen

    Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Als Ergänzung zu den Schlaganfall-DRGs und der Berücksichtigung von Pflegeleistungen in der Kalkulation:

    Nachdem nun ein Link auf eine Exceltabelle im Neuigkeiten-Teil (über Fischer/ZIM) vorliegt, brauche ich meine eigene ja nicht mehr hochladen :), kann jeder die Zahlen nachlesen:

    Aus den Zeilen

    B70A Stroke +Severe/Compl Dx/Proc
    B70B Stroke + Other Cc
    B70C Stroke - Other Cc
    B70D Stroke Died/Transferred<5 Days

    und

    Total Alle Fälle

    habe ich die Ward medical und die Ward Nursing Zahlen (jeweils Summe aus direkt und overhead) ins Verhältnis zu Average Cost per DRG ($) Total gesetzt und komme auf folgende prozentuale Anteile von Arztkosten bzw. Pflegekosten an den Gesamtkosten:

    B70A 10,4% 39,6%
    B70B 10,9% 37,5%
    B70C 10,4% 35,7%
    B70D 6,6% 18,0%

    Total 10,7% 26,5%

    Das meinte ich mit kalkulatorischer Berücksichtigung des Pflegebereiches bei pflegeintensiven DRGs.

    MfG

    B. Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Liebe KollegInnen,

    wir haben in unserer Klinik einige pflegerelevanten ICD&acute;s, die von Ärzten immer wieder vergessen werden (Harn- und Stuhlinkontinenz, Schluckstörungen, Mykosen, Candidabalanitiden, etc.) in einer Liste nach ATL&acute;s (= Aktivitäten des täglichen Lebens) gelistet und als Ankreuzbogen der Pflegedokumentation beigelegt. Die Pflege kreuzt an, die Stationsärzte kontrollieren und übertragen in die Dokumentation. Hat sich gut bewährt, allerdings ist die gesamte Pflege bei uns geschult (manchmal mit einer höheren Motivation, als viele Ärzte). In der Pädiatrie und in der Geburtshilfe gibt es modifizierte Bögen.

    Dies soll kein Ersatz für die Erfassung der Pflegeleistungen sein! Aber es trainiert (so ganz nebenbei) den ganzheitlichen medizinischen Blick der Ärzte, die doch manchmal die Pflegeleistungen nicht daäquat wahrnehmen.

    Für die Erfassung der Pflegeleistungen wissen wir auch noch nicht, wie wir vorgehen sollen. Hat jemand Erfahrung mit dem LEP?
    Wer kennt den Stand der Dinge beim deutschen Pflegerat? Warum können wir die Gelegenheit nicht nutzen, mal ein wenig enger zusammenzurücken?

    Wie immer hoffnungsvoll
    Patricia:dance1: :dance1:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo Frau Klein, liebe DRG(Pflege-)-Gemeinde!

    Wie wahr, wie wahr: Frau Klein bricht &acute;mal wieder eine Lanze für (oder gegen?) die ach so ignoranten Ärzte. (siehe auch diverse frühere Posts von Ihnen) Sie haben ja so recht!
    Solche Listen sind hilfreich und notwendig, wir nutzen sie auch. Vor allem im Hinblick auf das AEP-Verfahren.
    Selbstverständlich gewinnt die Abbildung von Pflegeleistungen mit der Einführung von DRGs zur Leistungsvergütung im stationären Bereich an Bedeutung. Deshalb sind Instrumente die den Bedarf an Leistungen abbilden dringend notwendig, um die Kosten adäqaut darstellen zu können. Hier sind die PPR als Abbildung des Pflegeaufwands einsetzbar. Das Schweizer System der &quot;Leistungserfassung in der Pflege&quot; (LEP) ist zwar wesentlich differenzierter, aber auch hier werden keine Zustände oder Anlässe für Pflegehandeln erhoben. Da aber sowohl PPR als auch LEP Pflegehandeln und nicht - wie bei den medizinischen DRGs - den Anlaß für eine Intervention beschreiben, muß für die Zukunft zwingend an pflegerelevanten Assessmentinstrumenten gearbeitet werden. Eine gute Literaturzusammenstellung zu DRG und Pflege finden Sie unter http://www.mabuse-verlag.de. Dort unter: hunstein-lit.
    Nun zu den anderen: Ich möchte bitte schon unsere &quot;Leistungen&quot; über die DRGs abgebildet wissen. Denn: gute Leistung (pflegerisch und ärztlich!) = weniger Komplikationen = kürzere Verweildauer = niedrigere Kosten = besserer Erlös/Gewinn. Gute Leistung soll ja endlich belohnt werden und nicht das belegte Bett!

    PS an Frau Klein: Sie sollten nicht immer so spät am PC sitzen (siehe Uhrzeit), wer räumt dann die Spülmaschine aus? Oder war die Schönheitsfarm so ergibig (siehe Post vom 12.9.)? Im übrigen warte ich noch auf eine Antwort von Ihnen (siehe unter sprachlos).

    Schönen Abend noch!


    --
    kkipf

    kkipf

  • Zitat


    Original von kkipf:
    Nun zu den anderen: Ich möchte bitte schon unsere &quot;Leistungen&quot; über die DRGs abgebildet wissen.

    Da Überschätzen Sie m.E. den Detailierungsgrad des DRG-Systems. Was wären denn mit relevanten Mehrkosten verbundene Pflegeleistungen, die nicht auch auf ICD-Diagnosen abbildbar sind (und deswegen in die DRG-Ermittlung potentiell eingehen).

    Zitat


    Denn: gute Leistung (pflegerisch und ärztlich!) = weniger Komplikationen = kürzere Verweildauer = niedrigere Kosten = besserer Erlös/Gewinn.

    So ganz kann ich nicht folgen. Was Sie schildern interessiert doch (zunächst, d.h. ohne QS) nur hausintern. Wenn Sie aufgrund kürzerer Verweildauern (durch z.B. gute Pflege) nach der Fallkostenermittlung mehr Gewinn erwirtschaften ist das doch OK.
    Warum wollen Sie dem DRG-System dann noch explizit mitteilen, was Sie da an Pflegeleistungen erbracht haben. Die DRG muß dies nicht interessieren (wenn bereits eine Mehraufwand begründende ICD eine Höherbewertung triggert), wohl aber die QS.

    Was Ihre gute Pflege kostet und wie hoch dies in der DRG bewertet wird, wird doch in der Fallkostenermittlung &quot;geklärt&quot; und diese berücksichtigt die tatsächlichen Pflegekosten, nicht irgendwelche OPS und ICD - Ziffern.

    Zitat


    Gute Leistung soll ja endlich belohnt werden und nicht das belegte Bett!

    Zunächst soll billige Leistung belohnt werden ! Gute Leistung wird erst mit Ausbau von QS belohnt (wenn überhaupt).

    Mit freundlichem Gruß

    Christoph Hirschberg

  • Liebe DRG`ler,

    ich möchte gern an dieser Stelle unsere Vorgehensweise schildern und zur Diskussion stellen:
    Ganz aktuell haben wir begonnen unsere Pflege in den Prozess der Nebendiagnosenerhebung mit einzubeziehen. Dabei gehen wir den Weg über einen vorgefertigten Bogen (viele Gruesse an Herrn Selter! und Fr. Klein) zum Ankreuzen, der dem Entlass-Arzt dann vorliegt. Für die Zukunft ist jedoch eine Direkteingabe in das EDV-System geplant, wobei die Pflegediagnosen auch als solche gekennzeichnet sind und erst durch die Bestätigung vom Arzt als abrechnungsrelevante ND übernommen wird. Unser KIS-Anbieter hat ganz aktuell die Erfassung von sogenannten &quot;Dokumentations-Diagnosen&quot; implementiert.
    Selbstverständlich werden wir dabei unser Augenmark zuerst auf die abrechnungsrelevanten Pflegediagnosen legen. Aus meiner Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass die Pflegekräfte oft sehr viel motivierte an diese Sachen herangehen und ganz von selbst (zum Zwecke der Leistungsdokumentation) eine Erweiterung der Dokumentationsmöglichkeiten wünschen. Diese werden wir entsprechend unterstützen.

    Viele Grüße

    M. Thieme

  • Zitat


    Original von mthieme:
    ... wobei die Pflegediagnosen auch als solche gekennzeichnet sind und erst durch die Bestätigung vom Arzt als abrechnungsrelevante ND übernommen wird

    Pflegediagnosen ? = Diagnosen, die einen pflegerischen Mehraufwand bedeuten ?

    Gibt es irgendwo eine Liste der (ICD)-Pflegediagnosen ?

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg!

    Schauen Sie doch mal in den Downloadbereich, unter &quot;Goodies&quot; finden Sie eine ICD-Liste für die Pflege.
    Ansonsten finde ich die simple Formel Pflegediagnosen = erhöhter Aufwand für die Pflege (wie auch immer man &quot;erhöht&quot; definieren mag...) durchaus verwendbar. Was mehr Arbeit als durchschnittlich üblich macht, sollte auch irgendwie dargestellt werden, die Relevanz für die Abrechnung ist zweitrangig.

    Gruss
    Simone :dance2: