MedControlling - ärztliche Tätigkeit

  • Hallo zusammen,

    verschiedentlich bin ich in Gesprächen darauf gestoßen, daß manche Häuser ihre (ärztlichen) Medcontroller als nichtärztliche Mitarbeiter einstufen.
    Mal ganz von der verletzten ärztlichen Berufsehre :rolleyes: abgesehen hat das natürlich auch Konsequenzen auf die Eingruppierung (z.B. "Bewährungsaufstieg" nach 5 Jahren ärztl. Tätigkeit im öffentlichen Dienst). ;(
    Ich fände es sehr hilfreich und interessant, einmal Argumente und Sichtweisen zusammenzutragen warum ein Arzt im Medcontrolling einer ärztlichen Tätigkeit nachgeht (und nicht einer nichtärztlichen).

    Grüße
    NiR

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die organisatorische Aufhängung des Med. Cont. ist letzlich stark von den jeweiligen hausinternen Strukturen abhängig.

    Bei der Bemessung des Ärztekammerbeitrags wird das Med. Controlling als ärztliche Tätigkeit angesehen und auch entsprechend eingruppiert. Dort wehrt man sich hartnäckig, es als nicht-ärztliche Tätigkeit einzuordnen.
    Warum, wird klar, wenn man sich die verschiedenen Beitragshöhen anschaut (einige Kammern gewähren jedoch bei Med. Cont. einen "Abschlag" auf den Ärztliche-Tätigkeit-Beitrag).

    Gruß

    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Forum,

    ich muss als Arzt in Niedersachsen nicht den vollen Beitrag zahlen, wenn ich als Medizincontroller tätig bin.
    Eine entsprechende Dienstbescheinigung des Arbeitgebers, dass ich in der Verwaltung als Medizincontroller und Qualitätsmanager tätig bin, muss ich jedes Jahr einreichen.

    20 Prozent weniger macht das aus.

    MfG

    --
    MfG

    Thomas Schroeder

    MfG

    Thomas Schroeder

  • Hallo Forum,

    warum sollte man als Arzt und Medizincontroller weniger Kammerbeitrag zahlen? Zahlreiche Vorteile, die sich aus der Approbation ergeben, nutzt man doch weiterhin, oder? Beispielsweise Ärzteversorgung statt gesetzlicher Rentenversicherung oder zahlreiche Sondertarife der PKVen. Aber natürlich auch ;) Ärzteblatt und "Schöner Einkaufen mit dem Arztausweis".
    Und ist denn wirklich kein MedCo mehr "normal" ärztlich tätig? (Nicht mal ein gelegentliches Gefälligkeitsrezept oder -attest?)

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von cjacobs:
    warum sollte man als Arzt und Medizincontroller weniger Kammerbeitrag zahlen?

    Hi Christian,

    wenn ein Arzt in der Verwaltung arbeitet, dort auch organisatorisch zugeordnet ist und z.B. auch Nicht-Ärzte Med. Controlling betreiben, ist es nicht wirklich einzusehen, warum dann dieser Arzt eine ärztliche Tätigkeit ausübt. Sein Kollege, z.B. aus der Pflege, übt sie ja auch nicht aus.
    Logischerweise sollte man in diesem Falle es auch als nicht-ärztliche Tätigkeit werten. Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit werden bei der Kammerbeitragsbemessung unterschiedlich veranschlagt.
    Ein Abschlag, wie z.B. die erwähnten 20% zeigt, dass der Med. Controller im Sinne von "net Fleisch, net Fisch" gehandelt wird.
    Wie wird denn ärztliche Tätigkeit definiert oder im Umkehrschluß, nicht-ärztliche Tätigkeit im Sinne der Kammerlogik? Das konnte mir bis jetzt noch keiner erklären.

    Gruß

    Dirk

  • Hallo Forum,

    dieser Thread ist ein bißchen aus der Kurve gefolgen: eigentlich sollte es doch um Argumente dafür gehen, daß ein Arzt, der als Medizincontroller arbeitet, sehr wohl eine ärztliche Tätigkeit ausübt.

    Und genau dieser Ansicht bin ich übrigens auch. Es gibt viele nicht-klinische ärztliche Berufe wo keiner auf die idee käme, ihnen diesen Status abzusprechen: Labor, Hämatologie, Pathologie...

    Ich vertrete auch den Standpunkt, daß ein Arzt, der als Pfleger arbeitet, eine pflegerische Tätigkeit ausübt; entsprechend übt ein Pfleger oder eine Schwester oder ein(e) MD oder MDA im Medizincontrolling eine ärztliche Tätigkeit aus.

    :kong: :kong: :kong:

    Schöne Grüße
    PB

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von PeterBrenk:
    dieser Thread ist ein bißchen aus der Kurve gefolgen: eigentlich sollte es doch um Argumente dafür gehen, daß ein Arzt, der als Medizincontroller arbeitet, sehr wohl eine ärztliche Tätigkeit ausübt.

    Guten Morgen Herr Brenk,

    eigentlich nicht, da es genau aufzeigt, dass hier in allen möglichen Bereichen dem Medizin-Controlling eine Art Zwitterstatus zugesprochen wird. Deswegen ja überhaupt erst die Frage.
    Es ist doch gerade ein Argument für die Einordnung im medizinisch-ärztlichen Bereich, wenn die Kammern das "ärztliche"-MC sogar als Ärztin/Arzt mit ärztlicher Tätigkeit einordnen.
    Vielleicht können Sie ja auch noch weiter nennen.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • Guten morgen !
    Ich würde die Definition ob ärztliche Tätigkeit vorliegt oder nicht davon ableiten, ob man sein Wissen aus der Ausbildung (hier Medizinstudium) hauptsächlich für die Berufsausbildung benötigt.
    Ein Arzt, der als med. Controller arbeitet benutzt sein Wissen aus seinem Studium, also ärztliche Tätigkeit (gleiches sehe ich übrigens auch für med. Informatiker). Arbeite ich als Arzt als Schuhverkäufer benötige ich das nicht (vielleicht mal von Beratungen bezüglich Fußdeformitäten abgesehen :D )

    Ich würde aber nicht sagen, dass ein Nicht-Arzt, der im Med.Controlling arbeitet, damit ärztliche Tätigkeiten ausübt.

    Med. Controlling ist nicht mit ärztlicher Tätigkeit gleichzusetzten.
    Man kann auch med. Controlling als Nicht-Arzt betreiben.

    Diese unsichere Stellung wäre natürlich schön, wenn sie über entsprechende Weiterbildungordung definiert wäre (der geplante Arzt für Krankenhausmanagement wäre so ein Weg).

    Ich finde, man muß bei der Definition der Tätigkeit die Ausbildung (die Wurzel) mit berücksichtigen, vor allem wenn es um Berufe geht, die man aus verschiedenen Wegen erreichen kann:
    Arzt, der sich in Informatik fortbildet und z.B. für ein Softwarehaus Gesundheitsprogramme mit erarbeitet = ärztliche Tätigkeit ( er wird wohl hauptsächlich seine medizinsche Ausbildung mit einbringen, benötigt aber auch informatisches Grundverständnis)
    Informatiker, der sich medizinisch fortbildet und auch für dieses Haus arbeitet = Informatiker
    Arzt, der PC-Spiele schreibt = nicht ärztliche Tätigkeit


    MfG
    --
    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)

  • Liebe Kollegen,
    die Zeitschrift ArztRecht 03/2003 zitiert auf S. 76 mehrere, interessante Urteile zum Thema: Kammerbeiträge für solche Ärzte, "die nicht mit der Heilbehandlung und Bekämpfung von Krankheiten praktisch befasst sind". Diese juristische Formel halte ich durchaus für Medizincontroller anwendbar. Fazit der Urteile: der Beitrag darf nicht 100 % betragen sondern muß reduziert sein. In Thüringen z.Z. -10%.
    MfG aus Bad Salzungen (sonnig, warm)8)
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.