renale Ablation

  • Guten Morgen merguet,

    jetzt verstehe ich das besser! Der MDK hat in seinem Gutachten zumindest auch die Formulierung unglücklich gewählt. Besser wäre natürlich eine andere Darstellung/Fomulierung gewesen. Jedoch bleibe ich natürlich dabei, dass die Prüfung der Wirtschaftlichkeit eine (mittlerweile vielleicht sogar die) gesetzliche Aufgabe der GKV ist und das medizinisch-gutachterliche Instrument der GKB nun mal der MDK sein muss. Ganz gleich ob uns das gefällt oder nicht.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    Az. S 4 KR 77/15: Die renale Denervation entspricht dem Qualitätsgebot und trägt das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative (Medizinrecht RA Mohr).

    https://www.medizinrecht-ra-mohr.de/pdfs/Urteil_SG…4_KR_77_15_.pdf


    6 Jahre nach Leistungserbringung jetzt das Urteil

    Der Urteilstext ist lesenswert

    Die MDK Gutachten sind nur noch Makulatur


    Siehe auch Seite 19 des Urteilstextes

    2 Nebendiagnosen (vom MDK nicht akzeptiert) werden als korrekt bewertet


    Zum Vergleich

    „Der weitaus größere Teil falscher Rechnungen geht jedoch auf „erlösorientiertes Up- oder Falschcoding“ seitens der Kliniken zurück.“

    https://www.aok-bv.de/presse/mediens…ndex_22233.html

    Gruß

    E Rembs

  • Guten Tag

    Zitat

    Die MDK Gutachten sind nur noch Makulatur

    Das Urteil ist ja erfrischender Weise sehr auf die Einzelheiten eingegangen. Die Auseinandersetzung in der Sache ist bestechend detailreich und unterscheidet sich von der Wikipedia-Zitiererei, die gelegentlich zu finden ist, wohltuend.

    Dennoch wurde ein sehr spezieller und konkreter Einzelfall bewertet. Hier wäre, sofern das rechtskräftig wird, bei vergleichbaren Fällen eine Abrechnungsmöglichkeit wieder eröffnet, müsste aber vermutlich oft jahrelang durchgeklagt werden, da die KTR bzw. der MD seine Auffassung nicht ohne Weiteres ablegen wird.

    Somit dürften zahlreiche Fälle der "ersten Welle" übrig bleiben, auf die die genannten Argumente eben nicht hinreichend zutreffen.

    Dennoch immerhin ein Teilerfolg, hoffen wir auf den Bestand.

    Gruß

    merguet

  • Ja, auch nett, wie hier nebenbei auch noch der 1. Senat abgewatscht wird. Schön zu lesen!

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    Dr. med. Volker Blaschke