Hauptdiagnose bei externer Verlegung zur Weiterbehandlung

  • Liebes Forum,

    ich habe folgenden Fall zur Diskussion:

    Ein Pat. wurde im Nachbarkrankenhaus aufgenommen nachdem er in der Wohnung liegend aufgefunden wurde, offenbar nach Tablettenintoxikation in suizidaler Absicht bei bestehender Depression. Bei Aufnahme im Krankenhaus war er komatös und wurde bei respiratorischer Insuffizienz rasch beatmungs- und katecholaminpflichtig. Bei protrahiertem Schock entwickelte sich durch eine massive Rhabdomyolyse ein akutes Nierenversagen. Da in dem aufnehmenden Krankenhaus keine Dialyse zur Verfügung stand, wurde der Pat. zwei Tage nach Aufnahme zur Weiterbehandlung des gesamten Krankheitsbildes bis zur Entlassung zu uns verlegt. Nach Aufnahme erfolgte eine längerfristige Intensiv-, Beatmungs- und Katecholamintherapie, sowie eine passagere Dialyse bis zum Wiedereinsetzen einer ausreichenden Nierenfunktion. Später wurde der Pat. mit einem ausgeprägten Hirnschaden, rezidivierenden Krampfanfällen und hohem Pflegebedarf auf die Allgemeinstation verelgt. Es folgte schließlich eine Entlassung ins Pflegeheim. Der Aufenthalt bei uns zog sich über mehr als zwei Monate.

    Welche Hauptdiagnose ist für uns (das weiterbehandelnde Krankenhaus) zu verschlüsseln:

    1. Medikamentenintoxikation, weil diese für die stationäre Aufnahme verantwortlich war
    2. Depression, weil diese für den Suizidversuch ursächlich war
    3. Akutes Nierenversagen, weil dieses die Verlegung zu uns ausgelöst hat
    4. Rhabdomyolyse, weil diese das akute Nierenversagen verursacht hat
    5. noch eine andere Diagnose

    Vielen Dank schon einmal im voraus für die Antworten und herzliche Grüße

    Thomas Werner

  • Lieber Herr Werner,

    Ihren Informationen nach würde ich das akute Nierenversagen als Hauptdiagnose kodieren. Zuverlegt wurde Ihnen der Patient, weil im aufnehmenden Krankenhaus keine Dialyse zur Behandlung des Nierenversagens verfügbar war. Akutes Problem war das Nierenversagen. Eine (etwaig milde) Rhabdomyolyse zieht nicht unbedingt ein Nierenversagen nach sich. Der "protrahierte Schock" wäre mir zu allgemein, da ein genaueres Problem genannt wird.

    Viele Grüße
    H.-P. Wolkenstein

  • Liebes Forum,

    uns wurde ein Patient mit einer traumatischen subduralen/subarachnoidalen Blutung zuverlegt, weil das verlegende KH keine neurochirurgische Abteilung hat. Der Patient wurde auf die Intensivstation zur Überwachung aufgenommen. Eine OP-Indikation bzgl. der Blutung bestand nach erfolgter Diagnostik nicht.Gleichzeitig bestand eine Bimalleolarfraktur, welche im verlegenden KH bereits mit einer Gipslongette versorgt wurde. Da der Patient nun schon mal da war, wurde im Verlauf die Fraktur operativ versorgt. Ist jetzt die traumatische Blutung die HD, da diese der Grund für die Verlegung war oder die Fraktur, weil der Resourcenverbrauch diesbezüglich größer war ?

    Hat jemand ähnliche Fälle ?

  • Hallo,
    Schnellschuss aus dem Bauch: konkurrierende HDs, nach Ressourcenverbrauch geht es wohl zur operierten Fraktur als HD

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    wieso sollten die Hauptdiagnosen konkurrieren? Veranlassung der Aufnahme in Ihrem Haus war die bessere Versorgungsmöglichkeit der Hirnblutung. Die Fraktur hätte das verlegende Haus - vermute ich mal - auch selbst versorgen können.

    Ich sehe hier die Blutung als HD
    Gruß

  • Hallo,

    mit dieser Argumentation hatten wir den Fall mit der Hirnblutung als HD auch abgerechnet und sind bereits mit einem Widerspruch gegenüber der Kasse gescheitert. Warscheinlich werden wir den Fall klagen müssen.

    Ein schönes WE !

  • Hallo,

    m.E. ist die Hirnblutung die Hauptdiagnose, weil dies die medizinisch schwerwiegendere Erkrankung war („Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die
    Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”)

    Die Bimalleolarfraktur lag zwar bei Aufnahme auch vor, war jedoch medizinisch nicht so schwerwiegend. Die Beurteilung nach Ressourcenverbauch ist m.E. nur durchzuführen, wenn zwei medizinisch gleich schwerwiegende Diagnosen die Aufnahme veranlasst haben ("Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen ... muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht.")

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo medman2,

    bei Mehrfachverletzungen (und die liegt ja hier vor), wurde doch vor 2 Jahren gerade die DKR dahingehend geändert, dass nicht mehr die schwerwiegendste, sondern die Verletzung, die die meisten Ressourcen verbraucht hat, als HD zu wählen ist. Diese Diagnose muss auch die KH-Behandlung veranlassen, das ist Grundvoraussetzung. Wenn man hier also sagt, dass sowohl die Hirnblutung als auch die OSG-Fraktur für sich alleine die Aufnahme veranlasst hat, dann sind wir doch wieder beim Ressourcenverbrauch.

    Gruß
    B.W.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    auch wenn es die DKR 1911 gibt,sie ordnen ihre HD dann prinzipiell nach DKR D002 zu:

    Folgendes stimmt nur bedingt:

    kodierer2905 schrieb:"bei Mehrfachverletzungen (und die liegt ja hier vor), wurde doch vor 2 Jahren gerade die DKR dahingehend geändert, dass nicht mehr die schwerwiegendste, sondern die Verletzung, die die meisten Ressourcen verbraucht hat, als HD zu wählen ist. Diese Diagnose muss auch die KH-Behandlung veranlassen, das ist Grundvoraussetzung. Wenn man hier also sagt, dass sowohl die Hirnblutung als auch die OSG-Fraktur für sich alleine die Aufnahme veranlasst hat, dann sind wir doch wieder beim Ressourcenverbrauch."

    Es stimmt, dass die DKR (unsinnigerweise) geändert wurde. Das Ziel war, dass man Streitigkeiten damit klären wollte, dass man "schwerwiegendste" durch die Definition der HD ersetzt. Der Schuss geht aber eigentlich nach hinten los. Dadurch hat man nämlich jetzt dann mehr Fehler-DRGs.

    Es wurde aber eben nicht wie von kodierer2905, gesagt, "schwerwiegendste" in "höchster Ressourcenverbrauch" geändert. Es gilt "hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung der stat. Behandlung". Erst wenn das für 2 oder mehr Verletzungen gleichrangig gilt, kommt der Ressourcenverbrauch ins Spiel.

    Die hauptsächliche Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes war durch die Hirnblutung bedingt. Deswegen wurde der Patient ja auch von der anderen Klinik verlegt, weil das hauptsächliche medizinische Problem dort nicht zu behandeln war. Das Bein in Gips, das würde auch prinzipiell ohne weiter OP gehen (Ergebnis mal außen vor). Daher verstehe ich nicht, was da wieder zu diskutieren ist. Da muss man aktiv die Augen gegen das simpelste 1 x 1 der DKR verschließen. Aber sehen wir es als Arbeitsplatzsicherungsmaßnahme für alle von uns....

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    3 Mal editiert, zuletzt von D. D. Selter (8. Februar 2016 um 14:08)

  • Hallo Herr Selter,

    Kodierer2905 hat mich immerhin veranlasst, die DKR 1991 nochmal zu lesen, was ja nicht schädlich ist. Unverändert halte ich meine Meinung, die Ihrer entspricht, aufrecht.

    Diese Probleme sichern aber unsere Arbeitsplätze, das ist fast so genial, wie bei EDV.

    Viele Grüße

    Medman2

    • Offizieller Beitrag

    Kodierer2905 hat mich immerhin veranlasst, die DKR 1991 nochmal zu lesen, was ja nicht schädlich ist.

    Die müssen Sie uns allen dann mal vorlesen :D

    Aber warum schreiben sie mit 2 Useranmeldungen, wenn sie ja doch mit Medman2 signieren?