Hauptdiagnose bei externer Verlegung zur Weiterbehandlung

  • Hallo,

    hier muss ich noch einmal gezielt nachfragen.

    Welche DKR ist für die Auswahl der Entlass-HD bei Verlegung mit einer bestätigten Diagnose - nicht Verdachtsdiagnose! - vom verlegenden KH heranzuziehen?

    Bsp.: KH A Aufnahme wegen Rippenfraktur und bestätigtem zunächst nicht interventionspflichtigem Pneumothorax. Beides kodiert. Nach einem Tag Zunahme des Pneu. > Verlegung zur "Therapie" des Pneus. in KH B.

    Welche Entlass-HD ist von KH A zu wählen?

    Welche DKR ist als Begründung zur Auswahl der Entlass HD heranzuziehen?

    Vielen Dank!

  • Hallo,

    in Ihrem Beispiel ist die DKR D002 zuständig, der Abschnitt „Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen“ – bzw. die DKR 1911, Abschnitt „Reihenfolge der Kodes bei multiplen Verletzungen“, wo aber das gleiche steht (Entscheidung nach Ressourcenverbrauch). Ein Verlegungsgrund kann je nach Konstellation sehr wohl eine Nebendiagnose sein, bei Überlegungen über die Auswahl der Hauptdiagnose ist Verlegungsgrund nicht maßgeblich.

    Grüße

  • Hallo,

    unsere HD für die Aufnahme war die Rippenfraktur (höherer Ressourcenverbrauch) und der Pneu. die ND, da nur festgestellt.

    Wenn ich Sie richtig verstanden habe, bleibt unter Beachtung der D002u auch bei Verlegung zur Weiterbehandlung des Pneus. die Rippenfraktur weiter die HD.

    Ist das so korrekt?

    Vielen Dank!

  • Hallo,

    man muss noch sagen, dass nicht jede Rippenfraktur zwingend eine stationäre Aufnahme erfordert, aber ich gehe davon aus, dass sie in Ihrem Fall bereits allein die stationäre Behandlung begründete (ambulant nicht beherrschbare Schmerzen, möglicherweise Rippenserienfraktur?). Wenn dann bis zum Ende des Aufenthalts ("Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes") nur die Rippenfraktur behandelt wurde und der Pneumothorax nicht (bzw. Pneumothorax hat später nur die Verlegung ohne weitere Maßnahmen notwendig gemacht), wäre für mich Fraktur die HD. Anders wäre es, wenn weitere therapeutische Maßnahmen oder weiterführende Diagnostik (CT?) im Zusammenhang mit Pneumothorax erfolgten (bei Ihnen im Hause). Auch anders wäre es, wenn in der Aufnahmeentscheidung steht in etwa "Aufnahme zur Überwachung bei zunächst nicht interventionspflichtigem Pneumothorax" - weil dann hätten wir nicht "zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen" (also wenn Patient wegen der Rippenfraktur allein hätte gar nicht aufgenommen werden müssen).

    Grüße

    2 Mal editiert, zuletzt von C-3PO (2. August 2023 um 18:55)

  • Hallo,

    ok jetzt kann ich mir ein Bild machen und habe auch eine Argumentationsgrundlage bei Anfrage des KT.

    Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung!

    Viele Grüße!

    Thomas G.