I.V Gabe zytotoxischen Materials bei Extrauteringravidität, Mehrfachau

  • Folgendes Problem sei dargestellt:

    Unsere Gynäkologen behandeln bei persistierendem b-HCG mit i.v. Gabe von MTX.
    Die Z51.1 passt nicht, ebensowenig finde ich keine Prozedur:
    8-540.1 gilt ja nur bei Neubildungen, die 8-541 lokal.

    Die Frage hat einen praktischen Hintergrund:
    Eine Patientin kam nach einer Lap wegen EU noch zweimal wegen persistierendem b-HCG und nachfolgender MTX-Gabe.
    Kassennachfragen gehen in die Richtung Wiederaufnahme wegen Komplikationen, was ja verneint werden kann. Ich kann nur meine Leistungen zumindest nicht per Kodierung abbilden, um eine mehrfache stationäre behandlung plausibel zu machen, da die "Grundkrankheit" (EU) mehrfach behandelt werden musste, also keine Komplikation des ersten Aufenthaltes darstellte.

    Hat jemand eine gute Idee?
    DIMDI wußte nichts.

    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend