Isolierte Abrechnung Abklärung amb. OP-Bedürftigkeit

  • Liebe Forum-Mitglieder,

    ich bitte um Hilfe bei der Beantwortung folgender Frage, für die ich keine Antwort im Forum gefunden habe:

    Kann eine Abklärungsuntersuchung eines ambulanten Patienten abgerechnet werden, wenn keine ambulante OP durchgeführt wird? Mit anderen Worten: gibt es für den Bereich "Ambulante OP" ein Äquivalent zur Abklärung einer stationären Behandlungsbedürftigkeit, die man ja durchführen und abrechnen kann, wenn der Patient mit einer stationären Einweisung in die Klinik kommt?

    Weiterhin:


    • Falls möglich, wie ist diese Abklärung zu erbringen, welche Informationen müssen der KK mitgeteilt werden?
    • Wie wird diese Leistung abgerechnet/ wie wird sie vergütet?
    • Benötigt der Patient hierzu eine Überweisung oder ein anderes Formular, bzw. ist überhaupt ein Schriftstück erforderlich?


    Herzlichen Dank für die Mühe!

  • Hallo

    also hier wäre der § 4 AOP-Vertrag zu beachten.
    Zitat :

    Zitat

    In Einzelfällen kann es vorkommen, dass nach der präoperativen Diagnostik die Indikation zur OP revidiert werden muss .... "

    Fazit: also wenn kein Eingriff mehr notwendig, der ( op- ) Termin durch den Patient abgesagt wird, oder dieser sich das anderst überlegt, können Sie die Voruntersuchungen abrechnen.
    vergl. Urteil Sozialgericht Darmstadt v. 26.06.2009 Az S 10KR 29/09

    Die Meldung an die KK kann je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Sollten Sie mit der Kasse klären.

    Also bei uns handhaben wir das so.

    OPS-Code 9-999 ( Psueodcode für nicht durchgeführte AOP ) - ggf. müssen Sie den geplanten ICPM melden ( bsp. 1-650.0 )- Diagnose ist Obligat.
    Wie gesagt ggf. mit Kasse klären.

    R.E.

  • Hallo Rheinländer,

    der Patient benötigt nicht zwingend eine Überweisung. Wenn er sie nicht hat, müssen Sie ihm aber 10 Euro Praxisgebühr in Rechnung stellen. Diese Einnahme müssen Sie bei der Übermittlung auch an die Kasse melden und von Ihrem Erlös abziehen.

    MfG

    ruesay

    Einmal editiert, zuletzt von ruesay-rkk (8. Oktober 2012 um 13:02)