Werters Forum,
wegen der intensivmedizinischer Komplexbehandlung kam es zu einem MDK Fall. Der Gutachter lehnte zuerst die entsprechende Prozedur ab. Allerdings wurde von diesem Gutachter (anhand der Akte), die von uns leider primär nicht kodierte Hämodiafiltration mit aufgeführt. Im Widerspruch konnten wir die Intensivmedizinische Komplexbehandlung bestätigen und haben die Hämodiafitration nachkodiert. Nun lehnt der MDK dies ab:
Eine Nachkodierung der 8-853.71 ist nicht möglich, war im ersten Rechnungssatz nicht aufgeführt.
Ist das korrekt?
Danke bewe