Chromosomendeletion kodieren?

  • Liebe Kollegen,

    ich habe ein Anliegen bzgl. Chromosomendeletion mit kompl.Rearrangement.

    Wann kodiert Ihr das?

    Wir haben es bei einem 1,5 jährigen Kind kodiert, was stationär war mit einer Bronchopneumonie und Chromosomendeletion habe ich als Nebendiagnose.

    Weiterhin ist das Kind Hochpflegeaufwendig, Sauerstoffbedürftig, statomotorisch Retardiert, der kleine bekommt Frühförderung und alle 4 Wochen vorstellung im SBZ.

    Er kann weder sitzen, laufen, essen, abhusten, niesen ect...

    Leider hat der MDK es abgewiesen aufgrund: Es steckt alles in F84.9 Tief greifende Entwicklungsstörung, nicht näher bezeichnet drin!

    Nun versteh ich nur Bahnhof, den bei Trisomie 21 machen wir es ja genauso.


    Liebe Grüße

    Eure NeoPäd ?( ?( ?(

    Medizinisches-adminitratives Fallmanagement

    Pädiatrie/Neonatologie/Geburtshilfe/Gynäkologie

  • Hallo Neopäd,

    die Frage ist sehr speziell und da ich die Komplexität des Krankheitsbildes nicht komplett erfassen kann, ist meine Antwort wahrscheinlich etwas zu allgemein. (Ich glaube der MDK kann es ebenfalls nicht)
    Aber der Aufwand der sich in der Behandlung und speziell der Pflege ergibt rechtfertigt auch die Kodierung mehrerer Nebendiagnosen die den Aufwand begründen. Aus meiner Sicht sind Sie zudem verpflichtet so spezifisch wie möglich zu kodieren. Aus diesem Grund gehört auch die Chromosomendeletion in die Kodierung.
    Hoffe es bestärkt Sie zumindest ein wenig in Ihrer Einstellung zur Kodierung.

    Viele Grüße und viel Erfolg.

  • Danke Monsterc,

    zumindest in meiner Aussage bestärkt :) Nur leider bin ich immernoch am hin und her überlegen, warum wir Trisomie 21 immer als ND kodieren und Deletionen mit sonstigen komplexen Rearrangements (Q93.7) nicht kodieren sollen? Zumindest bei diesem Kind ist es ja keine Verdachtsdiagnose sondern eine bestätigte. Der MDK meint: Wenn wir in dem stationären Aufenthalt nochmal Q93.7 besätigen lt. Labor oder eben mit einem Krankenhaus Kontakt aufnehmen müssten zu dieser Chromosomenanomalie dann wäre es genehmigt. Aber genau das machen wir ja auch nicht bei Trisomie....Ich weiß man sollte nicht Fälle vergleichen, aber ich versuche nur den Hintergrund zu verstehen.


    Vielen Dank für deine Antwort

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  • Guten Morgen,

    Tiefgreifende Entwicklungsstörung nicht näher bezeichnet kann schon deswegen nicht sein, weil Sie die Entwicklungsstörung zumindest in Teilen bezeichnen können.
    Daher ist F84.9 m. E. unzutreffend.

    Das Erkrankungsbild Q93.7 ([Chromosomen-]Deletionen mit komplexen Rearrangements) muss - sofern nicht bei Ihnen erfolgt - vordiagnostiziert sein.
    Idealerweise haben Sie auch den entsprechenden Befund der Chromosomenanalyse bzw. der Molekulargenetik.
    Mindestens aber einen Entlassungsbericht eines anderen Hauses, in welchem dieser Befund explizit genannt wird.

    Der Aufwand erscheint aus Ihren Schilderungen insbesondere ein pflegerischer zu sein. Damit Bedingungen der DKR 2012 (?) AKR (Alllgemeine Kodierrichtlinie) D003 (Nebendiagnose) erfüllt.

    Dann kommt DKR 2012 (?) AKR D004 (Syndrome) ins Spiel:
    Die spezifische Manifestation des Syndroms, welche die stationäre Behandlung veranlasst, ist Hauptdiagnose. Das Syndrom selbst ist Nebendiagnose.
    Siehe hierzu auch die Beispiele in den DKR 2012 AKR D004, insbesondere Beispiel 2 und Beispiel 3.

    Darüber hinaus ist jede Manifestation, welche einen gesonderten Aufwand verursacht, m. E. als Nebendiagnose kodierungsfähig.
    * Sauerstoffbedarf (wahrscheinlich chronisch) -> J96.19 (sofern der Typ der respiratorischen Insuffizienz nicht näher bestimmt werden kann).

    Über die Motivation des MDK diesen Fall so zu beurteilen ist ohne Einblick in die Gedankenwelt des oder der Gutachterin nur zu spekulieren.
    Sie/Er wird schon seine Gründe haben.
    Entscheidend sollte sein, dass Ihre Gründe und Argumentationen die des MDK überwiegen und/oder ausstechen. Idealiter auch vor dem Sozialgericht.
    Soweit man dies anhand Ihrer Informationen beurteilen kann - die Chancen stehen nicht schlecht.

    Mit freundlichen Grüßen

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    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin