Hallo,
grundsätzlich ist mir schon klar, wann eine Diagnose als Nebendiagnose verschlüsselt werden sollte, wie sieht es aber im folgendem Fall aus:
Junge Frau mit Op bei Meningeom, nebenbefundlich Hiatushernie mit Reflux. Weder Hiatushernie noch Reflux wurden behandelt, stellen für mich als Anästhesisten aber ein Problem wegen der erhöhten Aspirationsgefahr dar. Also als Nebendiagnose verschlüsseln? Wenn ja, wie?
1. Hiatushernie UND gastroösophagealer Refux ohne Ösophagitis?
oder
2. gastroösophagealer Refux ohne Ösophagitis?
oder
3. Hiatushernie?
Vielen Dank für die Tips
O. Fröhlich:x
Hiatushernie als Nebendiagnose?
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Guten Tag,
dazu vorab ein Auszug aus den DKR
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D003b Nebendiagnosen
Die Nebendiagnose ist definiert als:
„Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt.†Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren
erforderlich ist:• therapeutische Maßnahmen
• diagnostische Maßnahmen
• erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder ÜberwachungsaufwandKrankheiten, die durch den Anästhesisten während der präoperativen Beurteilung dokumentiert wurden, werden nur kodiert, wenn sie den oben genannten Kriterien entsprechen. Sofern eine Begleitkrankheit das Standardvorgehen für eine spezielle Prozedur beeinflusst, wird diese Krankheit als Nebendiagnose kodiert.
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Ich tendiere eher dazu, die Hiatushernie nicht mit zu kodieren - obwohl sich sicherlich über den Punkt "erhöhter Überwachungsaufwand"
diskutieren läßt :rotate:MfG
Michael Graf -
Hallo DocFröhlich,
natürlich wird wie unter 1. kodiert, sie haben eine sich von der Standardnarkoseeinleitung erheblich unterscheidende 'Nicht-Nüchter-Einleitung' durchgeführt, ggf. zur Einleitung sogar noch einen Facharzt hinzugezogen, und somit ist das Patientenmanagement abweichend vom Standard beeinflusst worden = DKR erfüllt.
Es muss halt nur entsprechend z.B. im Anästhesieprotokoll dokumentiert sein, dass es der MDK überprüfen kann.--
Michael Hönninger
MedCo/FA Anästhesiologie
Städtisches Krankenhaus
Frankenthal -
Guten Morgen,
wenn sich zwei Anästhesisten einig sind, was soll ich da noch sagen :3 - nein aber mal im Ernst. Wenn die Argumentation so wie von Herrn Hönninger ist, dann ist die Kodierung auch völlig o.k.
Ich kann nur zu meiner Entschuldigung vorbringen, das die differenzierte Narkoseeinleitung aus DocFroehlichs Bescheibung nicht so eindeutig hervorging.Es ist eben so, das mit einer gewissenhaften Doku jede Kodierung steht oder fällt.
Viele Grüsse
Michael Graf